Maklervertrag für Darlehen - Formular, Mustervorlage Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Maklervertrag fuer Darlehen beauftragt ein Kunde einen Vermittler damit, eine Finanzierung zu vermitteln. Der Vertrag regelt den Auftrag, die Provision und die Voraussetzungen, unter denen eine Verguetung anfaellt.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Vermittlung verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, worauf zu achten ist, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Maklervertrag?

Der Vertrag legt fest, dass der Vermittler taetig wird, um dem Kunden eine geeignete Finanzierung zu vermitteln, und unter welchen Bedingungen dafuer eine Provision anfaellt.

Er beschreibt den Umfang des Auftrags und die Voraussetzungen, unter denen die Vermittlung als erfolgreich gilt.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Bei der Vermittlung von Finanzierungen koennen besondere Schutz- und Informationspflichten bestehen. Diese koennen sich aendern und sollten beachtet werden.

Achten Sie darauf, dass die Voraussetzungen fuer die Provision klar geregelt sind. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Wann ist die Provision faellig?

Ueblicherweise, wenn die Vermittlung erfolgreich war und es zu einem Abschluss kommt. Die genauen Voraussetzungen sollten im Vertrag festgelegt werden.

Bestehen besondere Informationspflichten?

Bei der Vermittlung von Finanzierungen koennen besondere Pflichten bestehen. Pruefen Sie die aktuellen Vorgaben.

Kann der Vertrag beendet werden?

Laufzeit und Beendigung sollten im Vertrag geregelt werden, damit beide Seiten Klarheit haben.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Darlehensvermittlungsvertrag (Maklervertrag)


zwischen


________
________

- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt -


und


________
________

- nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Darlehensvermittler“ genannt -

- gemeinsam nachfolgend „Parteien“ genannt -


wird der nachfolgende Darlehensvermittlungsvertrag im Sinne der §§ 652 ff. sowie §§ 655a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschlossen:


§ 1 Gegenstand des Vertrages

1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, ihm den Abschluss eines Darlehensvertrages in Höhe von bis zu ________ EUR (Nettodarlehensbetrag) bei einem geeigneten Darlehensgeber nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Darlehensbetrag ist für folgenden Verwendungszweck bestimmt: Baufinanzierung.

1.2. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Art des Darlehens:

________

1.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen und zumutbaren Schritte zu unternehmen, um den Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Darlehensgeber zu ermöglichen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das tatsächliche Zustandekommen eines Darlehensvertrages, wird vom Auftragnehmer nicht geschuldet.

1.4. Soweit es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne der §§ 491 ff. BGB handelt, finden die besonderen Vorschriften für Verträge zwischen einem Darlehensvermittler und einem Verbraucher gemäß §§ 655a ff. BGB Anwendung.


§ 2 Pflichten des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

2.2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über neu hinzutretende Umstände zu unterrichten, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren, insbesondere über die Aufgabe der Finanzierungsabsicht oder eine anderweitige Kreditaufnahme.

2.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, besondere Nachforschungen über die Richtigkeit der vom Auftraggeber gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen anzustellen. Der Auftraggeber hat alle Angaben und Unterlagen vor Abschluss des Darlehensvertrages selbst zu überprüfen.

2.4. Der Auftraggeber ist berechtigt, gleichzeitig die Leistungen anderer Finanzierungsvermittler in Anspruch zu nehmen.


§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

3.1. Die vertragliche Hauptpflicht des Auftragnehmers ist erfüllt, sofern es zu einem Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten kommt und dieser Vertragsabschluss auf einer nachweis- oder vermittlungsbezogenen Tätigkeit des Auftragnehmers beruht (§ 652 BGB).

3.2. Der Auftragnehmer wird unabhängig und unparteilich sowohl im Interesse des Auftraggebers als auch im berechtigten Interesse des Darlehensgebers tätig.

3.3. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Entscheidung des Auftraggebers über den Abschluss des Darlehensvertrages von Bedeutung sein können. Bei Verbraucherdarlehensverträgen beachtet der Auftragnehmer die vorvertraglichen Informations- und Erläuterungspflichten gemäß §§ 655a, 655b BGB.

3.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Untervermittler und andere Hilfspersonen einzuschalten. Er bleibt in diesem Fall für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags verantwortlich.


§ 4 Vergütung des Auftragnehmers

4.1. Für die erfolgreiche Vermittlung des Darlehens erhält der Auftragnehmer bei wirksam zustande gekommenem Darlehensvertrag eine Provision in Höhe von ________ % der Bruttodarlehenssumme zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Der Vergütungsanspruch entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des vermittelten Darlehensvertrages und ist fällig, sobald das Darlehen an den Auftraggeber ausgereicht wird (§ 655c BGB). Bei Verbraucherdarlehensverträgen schuldet der Auftraggeber dem Darlehensvermittler eine Vergütung nur unter den Voraussetzungen des § 655c BGB.

4.3. Für weitere Leistungen des Auftragnehmers, die nicht von dieser Provision erfasst sind, darf eine Vergütung gemäß § 655d BGB nur in den gesetzlich zulässigen Grenzen vereinbart und verlangt werden.

4.4. Kommt der Darlehensvertrag aufgrund der nachweis- oder vermittlungsbezogenen Mitwirkung des Auftragnehmers zustande, so begründet dies den vollen vereinbarten Vergütungsanspruch.


§ 5 Haftung

5.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

5.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.


§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und endet nach ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

6.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten in erheblicher Weise verstößt oder wenn das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

6.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB.


§ 7 Verschwiegenheitspflicht


§ 8 Datenschutz

8.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

8.2. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

8.3. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, insbesondere an potenzielle Darlehensgeber, erfolgt nur, soweit dies zur Vermittlung des Darlehens erforderlich ist und der Auftraggeber hierin eingewilligt hat oder eine sonstige Rechtsgrundlage besteht.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

9.2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

9.3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO).

9.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.



________, den ________







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(Unterschrift Auftraggeber)







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(Unterschrift Auftragnehmer)

Anlage 1: Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

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Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Hat der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt, kann der Auftragnehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

Ich bestätige, diese Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.




________, den ________







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(Unterschrift Auftraggeber)

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.