Kurzarbeitsklausel - Zusatz zum Arbeitsvertrag - Formular Vorlage Word & PDF Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Kurzarbeitsklausel als Zusatz zum Arbeitsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass bei Bedarf Kurzarbeit eingefuehrt werden kann. Die Klausel schafft die vertragliche Grundlage fuer eine voruebergehende Verringerung der Arbeitszeit.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Klausel klar zu formulieren. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient die Kurzarbeitsklausel?

Die Klausel ermoeglicht es dem Arbeitgeber, unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeit anzuordnen, ohne dass jeweils eine gesonderte Vereinbarung erforderlich ist. Kurzarbeit soll einen voruebergehenden Arbeitsausfall ueberbruecken.

Sie regelt die Voraussetzungen und die Ankuendigung der Kurzarbeit und schafft so Planungssicherheit fuer beide Seiten.

Welche Punkte sollte sie regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Eine Kurzarbeitsklausel muss angemessen ausgestaltet sein, insbesondere im Hinblick auf die Ankuendigungsfrist. Zu weitreichende Klauseln koennen unwirksam sein.

Voraussetzungen und moegliche Leistungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit richten sich nach den geltenden Regelungen, die sich aendern koennen. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Kann der Arbeitgeber ohne Klausel Kurzarbeit anordnen?

Fuer die Einfuehrung von Kurzarbeit ist in der Regel eine Grundlage erforderlich, etwa eine Klausel oder eine gesonderte Vereinbarung. Eine einseitige Anordnung ohne Grundlage ist meist nicht moeglich.

Muss eine Ankuendigungsfrist vorgesehen werden?

Eine angemessene Ankuendigungsfrist ist wichtig. Zu kurze Fristen oder zu weitreichende Klauseln koennen unwirksam sein.

Welche Leistungen sind mit Kurzarbeit verbunden?

Im Zusammenhang mit Kurzarbeit koennen bestimmte Leistungen in Betracht kommen. Voraussetzungen und Umfang richten sich nach den geltenden Regelungen.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Zusatzvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

Nr. ________


zwischen

________

- nachfolgend „Arbeitgeber“ -

und

________

- nachfolgend „Arbeitnehmer“ -


zum Arbeitsvertrag vom ________

(nachfolgend „Arbeitsvertrag“)


Präambel


§ 1 Anordnung von Kurzarbeit

(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von mindestens ________ Kurzarbeit anzuordnen, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach den §§ 95 ff. SGB III vorliegen. Dies setzt insbesondere voraus, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall gegeben ist (§ 96 SGB III), die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§§ 97, 98 SGB III) und der Arbeitsausfall der zuständigen Agentur für Arbeit ordnungsgemäß angezeigt wurde (§ 99 SGB III).

(2) Die Ankündigung der Kurzarbeit hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. In ihr sind Beginn und voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit sowie der Umfang der reduzierten Arbeitszeit (verkürzte Wöchentliche Arbeitszeit) anzugeben.

(3) Im Falle eines vorübergehend erhöhten Arbeitsanfalls ist der Arbeitgeber berechtigt, die während der Kurzarbeit reduzierte Arbeitszeit für den betreffenden Zeitraum entsprechend wieder zu erhöhen, höchstens jedoch bis zur vertraglich vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit.

(4) Der Arbeitgeber kann die Kurzarbeit jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise aufheben. Die Aufhebung ist dem Arbeitnehmer unverzüglich mitzuteilen.


§ 2 Auswirkungen auf Arbeitszeit und Vergütung

(1) Mit der Anordnung der Kurzarbeit wird die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers für die Dauer der Kurzarbeit im angekündigten Umfang herabgesetzt.

(2) Die dem Arbeitnehmer zustehende Vergütung reduziert sich für den Zeitraum der Kurzarbeit anteilig entsprechend der verringerten Arbeitszeit. Der Vergütungsanspruch entfällt insoweit, als die Arbeitsleistung infolge der Kurzarbeit nicht erbracht wird.

(3) Für den durch die Kurzarbeit bedingten Entgeltausfall erhält der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 95 ff. SGB III), soweit die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Kurzarbeitergeld wird durch den Arbeitgeber berechnet und ausgezahlt; der Arbeitgeber macht die Erstattung gegenüber der Agentur für Arbeit geltend.

(4) Ein eigenständiger Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Kurzarbeitergeld gegen den Arbeitgeber besteht nicht. Der Arbeitgeber haftet nicht dafür, dass die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld tatsächlich gewährt, sofern der Arbeitgeber die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Anzeigepflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle für die Beantragung und Gewährung des Kurzarbeitergeldes erforderlichen Angaben und Unterlagen unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen und an der Antragstellung mitzuwirken.


§ 4 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Arbeitsvertrages sowie die gesetzlichen Regelungen.


______________________________

Ort, Datum




______________________________

Arbeitnehmer




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Arbeitgeber

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.