Gesellschaftsvertrag - Ein-Personen-GmbH - Formular

Gültig in Deutschland

Mit dem Gesellschaftsvertrag einer Ein-Personen-GmbH legt ein einzelner Gesellschafter die Grundlagen seiner Gesellschaft fest. Der Vertrag bestimmt unter anderem Firma, Sitz, Gegenstand und Stammkapital und bildet die rechtliche Basis der GmbH.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die wesentlichen Regelungen vorzubereiten. Nachfolgend erklaeren wir, was in den Gesellschaftsvertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Gesellschaftsvertrag?

Der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, bildet die rechtliche Grundlage der GmbH. Bei der Ein-Personen-GmbH haelt eine einzige Person alle Anteile, dennoch sind dieselben Grundregelungen zu treffen.

Er bestimmt die wesentlichen Merkmale der Gesellschaft und die Regeln fuer ihre Organisation.

Welche Angaben gehoeren hinein?

Worauf sollten Sie achten?

Die Gruendung einer GmbH unterliegt besonderen Form- und Verfahrensanforderungen, etwa der Beurkundung und der Eintragung in das Handelsregister. Diese Vorlage dient der Vorbereitung Ihrer Angaben.

Da die Anforderungen vom Einzelfall abhaengen und sich aendern koennen, ist eine fachkundige Begleitung der Gruendung dringend zu empfehlen.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Kann eine GmbH von einer einzigen Person gegruendet werden?

Ja. Eine GmbH kann auch von einer einzelnen Person gegruendet werden. Sie haelt dann alle Geschaeftsanteile.

Muss der Gesellschaftsvertrag beurkundet werden?

Die Gruendung einer GmbH unterliegt besonderen Formanforderungen, einschliesslich einer Beurkundung. Diese Vorlage dient der Vorbereitung Ihrer Angaben.

Was ist beim Stammkapital zu beachten?

Fuer das Stammkapital gelten bestimmte Vorgaben. Die genauen Anforderungen sollten vor der Gruendung geprueft werden.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

GESELLSCHAFTSVERTRAG EIN-PERSONEN-GMBH

der ________


§ 1 Firma, Sitz und Gegenstand

1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: ________.

1.2. Sitz der Gesellschaft ist ________.

1.3. Gegenstand des Unternehmens ist:

________

1.4. sowie alle damit zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten.

1.5. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere Unternehmen zu gründen.


§ 2 Dauer der Gesellschaft

2.1. Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister.

2.2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.


§ 3 Stammkapital und Stammeinlagen

3.1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ________ € (in Worten: ________). Es besteht aus einem einzigen Geschäftsanteil.

3.2. Das Stammkapital wird vom Gesellschafter ________, geboren am ________, wohnhaft in ________, übernommen.

3.3. Die Stammeinlage wird in Geld erbracht.

3.4. Mindestens die Hälfte des Stammkapitals, somit ________ €, ist bei Gründung der GmbH auf das Geschäftskonto einzuzahlen.


§ 4 Geschäftsführer

4.1. Der Gesellschafter ________, geboren am ________, wohnhaft in ________, wird zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.

4.2. Die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers erfolgt durch Gesellschafterbeschluss.


§ 5 Vertretung der Gesellschaft

5.1. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

5.2. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

5.3. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


§ 6 Geschäftsführung und Gesellschafterbeschlüsse

6.1. Die Geschäftsführung hat die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften des Gesetzes, dieses Vertrages und den Beschlüssen des Gesellschafters zu führen.

6.2. Beschlüsse des Alleingesellschafters sind unverzüglich zu protokollieren und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen.

6.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Gesellschafterbeschluss an das Handelsregister zu melden - soweit die gesetzlichen Vorschriften es vorsehen.


§ 7 Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Gewinnverteilung

7.1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

7.2. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister und endet am 31. Dezember des Eintragungsjahres.

7.3. Der Gesellschafter hat Anspruch auf den Jahresüberschuss, es sei denn, er entscheidet sich per Beschluss für eine andere Verwendung (z. B. als Rücklage oder Darlehen).


§ 8 Übertragung von Geschäftsanteilen

8.1. Geschäftsanteile können nur ganz oder teilweise abgetreten werden, wenn der Gesellschafter dies durch Beschluss festlegt.


§ 9 Ausschluss und Tod des Gesellschafters

9.1. Im Falle des Todes des Gesellschafters scheidet dieser aus der Gesellschaft aus. Erben oder Vermächtnisnehmer treten an dessen Stelle.

9.2. Eine Abfindung wird in diesem Fall nicht gezahlt. Die Einziehung des Geschäftsanteils des verstorbenen Gesellschafters ist unzulässig.


§ 10 Wettbewerbsverbot

10.1. Der Gesellschafter unterliegt für die Dauer der Gesellschaft und seiner Beteiligung dem Wettbewerbsverbot. Es ist ihm untersagt, in Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung zu tätigen.

10.2. Beteiligungen an konkurrierenden Unternehmen bis zu einer Höhe von 5 % sind von dem Verbot nicht betroffen, unterliegen aber der Anzeigepflicht.


§ 11 Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

11.3. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.

11.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft.


§ 12 Kosten der Gründung

12.1. Die Gesellschaft trägt alle Kosten, die mit der Gründung verbunden sind (Notar-, Gerichts- und Bekanntmachungskosten).

12.2. Die Kosten sind auf einen Gesamtbetrag von ________ € beschränkt. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.




________, den ________





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