Die Vorlage ist als umfassende, allgemeine Vollmacht aufgebaut, oft auch Generalvollmacht genannt. Sie eignet sich, wenn jemand Ihre Angelegenheiten über längere Zeit erledigen soll, etwa während eines Auslandsaufenthalts, eines Krankenhausaufenthalts oder wenn Sie Behördenwege und Vermögensverwaltung an ein Familienmitglied übergeben möchten.
Neben der Vertretung nach außen regelt die Vollmacht auch, was zwischen Ihnen und der bevollmächtigten Person gilt: Weisungen, Abrechnung, Spesenersatz und Verschwiegenheit. Damit ist nachvollziehbar, wer was entscheiden darf.
Wann brauchen Sie eine Vollmacht?
Eine Vollmacht ist immer dann sinnvoll, wenn Sie Erledigungen nicht selbst wahrnehmen können oder wollen und eine andere Person in Ihrem Namen rechtswirksam handeln soll. Was der Bevollmächtigte innerhalb seiner Befugnisse erklärt oder unterschreibt, wirkt unmittelbar für und gegen Sie.
Eine Einzelvollmacht für einen bestimmten Termin reicht für einmalige Erledigungen. Die allgemeine Vollmacht deckt dagegen viele Lebensbereiche auf einmal ab und erspart es Ihnen, für jede Angelegenheit ein eigenes Schriftstück auszustellen.
- längerer Auslandsaufenthalt, Arbeitseinsatz oder Reise
- Krankheit, Reha oder eingeschränkte Mobilität bei voller Entscheidungsfähigkeit
- Unterstützung älterer Eltern bei Bank, Versicherung und Ämtern
- Verwaltung einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses
- Vertretung in Verfahren vor Finanzamt, Sozialversicherung oder Gericht
Was regelt diese Vollmacht-Vorlage?
Die Vorlage gliedert die Befugnisse nach Bereichen, sodass Sie und Dritte auf einen Blick sehen, wie weit die Vertretungsmacht reicht. Die Beträge, ab denen Grenzen gelten, legen Sie im Fragebogen selbst fest.
- Angaben zu Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem samt Ausweisdaten
- Vertretung vor Gerichten, Behörden, Finanzamt und Sozialversicherung
- Bankgeschäfte mit Höchstbetrag pro Verfügung und pro Monat
- Verwaltung einer bestimmten Liegenschaft mit Grundbuchsdaten
- Abschluss von Verträgen mit Obergrenze für Kredite und Darlehen
- Weitergabe an Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater (Untervollmacht)
- Pflichten im Innenverhältnis: Weisungen, Rechnungslegung, Aufwandersatz, Haftung
- Verschwiegenheit, Dauer, Widerruf und anwendbares Recht
Welche Geschäfte deckt eine allgemeine Vollmacht nicht ab?
Auch eine sehr weit gefasste Vollmacht hat Grenzen. Für bestimmte Geschäfte verlangt das ABGB eine eigene Vollmacht, die auf das konkrete Geschäft lautet, etwa für Schenkungen oder für die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft. Die Vorlage weist darauf ausdrücklich hin.
Den Verkauf einer Liegenschaft oder ihre Belastung mit einem Pfandrecht nimmt die Vorlage bewusst aus. Dafür sollten Sie eine gesonderte Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift erteilen. Bürgschaften und Haftungen für fremde Schulden darf der Bevollmächtigte nach der Vorlage ebenfalls nicht übernehmen. Das schützt Ihr Vermögen vor besonders riskanten Verpflichtungen.
Vollmacht oder Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?
Eine gewöhnliche Vollmacht ist für Zeiten gedacht, in denen Sie selbst noch entscheidungsfähig sind und den Bevollmächtigten kontrollieren können. Sie ist nicht dafür ausgelegt, im Fall einer Demenz, eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung weiterzuwirken.
Für diesen Fall gibt es in Österreich die Vorsorgevollmacht. Sie muss vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden und wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert. Wer beides absichern möchte, kombiniert in der Regel eine laufende Vollmacht mit einer Vorsorgevollmacht.
Wie wird die Vollmacht unterschrieben und muss sie beglaubigt werden?
Für die meisten Angelegenheiten genügt eine schriftliche Vollmacht mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Der Bevollmächtigte unterschreibt mit, um die Übernahme zu bestätigen. Bewahren Sie das Original sorgfältig auf, denn Behörden und Vertragspartner verlangen häufig die Vorlage.
Strengere Anforderungen gelten im Grundbuch: Dort muss Ihre Unterschrift gerichtlich oder notariell beglaubigt sein, und eine allgemeine Vollmacht darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Jahre sein. Auch viele Banken akzeptieren nur beglaubigte Vollmachten oder ihre eigenen Formulare. Fragen Sie daher vorab bei Ihrem Kreditinstitut nach.
Häufige Fehler bei einer Vollmacht
Viele Probleme entstehen nicht durch den Inhalt, sondern durch Unklarheiten bei der Verwendung. Diese Punkte sollten Sie beachten:
- Befugnisse ohne Betragsgrenzen, obwohl hohe Vermögenswerte betroffen sind
- fehlende Beglaubigung, wenn die Vollmacht beim Grundbuch oder bei der Bank verwendet werden soll
- Grundbuchsdaten unvollständig oder nur für eine von mehreren Liegenschaften angegeben
- Widerruf nur mündlich erklärt und Bank oder Behörde nicht informiert
- Original nach dem Widerruf nicht zurückverlangt
- Annahme, die Vollmacht ersetze eine Vorsorgevollmacht
Häufig gestellte Fragen zur Vollmacht
Muss eine Vollmacht in Österreich beglaubigt werden?
In vielen Fällen nicht, eine schriftliche und unterschriebene Vollmacht reicht aus. Für Eintragungen im Grundbuch ist eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Unterschrift jedoch erforderlich, und viele Banken verlangen sie ebenfalls.
Was ist eine Generalvollmacht?
Als Generalvollmacht bezeichnet man eine allgemeine Vollmacht, die den Bevollmächtigten für eine Vielzahl von Angelegenheiten berechtigt, statt nur für ein einzelnes Geschäft. Auch sie deckt aber nicht alles ab: Für Schenkungen oder Erbschaftsangelegenheiten ist eine gesonderte Vollmacht nötig.
Gilt eine Vollmacht auch bei Demenz oder nach einem Unfall?
Dafür ist eine gewöhnliche Vollmacht nicht gedacht. Wenn Sie für den Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit vorsorgen möchten, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, die vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet und registriert wird.
Wie kann ich eine Vollmacht widerrufen?
Sie können die Vollmacht jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Erklären Sie den Widerruf am besten schriftlich, informieren Sie Banken, Behörden und Vertragspartner, denen die Vollmacht vorliegt, und verlangen Sie das Original zurück.
Gilt die Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers weiter?
In der Regel erlischt eine Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Die weitere Abwicklung erfolgt dann im Verlassenschaftsverfahren.
Akzeptiert meine Bank eine selbst erstellte Vollmacht?
Das entscheidet jede Bank selbst. Manche akzeptieren eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift, andere bestehen auf ihrem eigenen Formular. Klären Sie das vor der Verwendung mit Ihrer Bank.
Kann ich die Befugnisse des Bevollmächtigten begrenzen?
Ja. In der Vorlage legen Sie Höchstbeträge für Bankverfügungen und Kredite fest und bestimmen, ab welchem Betrag der Bevollmächtigte vorher Ihre Zustimmung einholen muss. Außerdem können Sie ihm jederzeit Weisungen erteilen.
Brauche ich für eine Vollmacht einen Notar oder Anwalt?
Für eine gewöhnliche Vollmacht nicht, Sie können sie selbst erstellen und unterschreiben. Einen Notar oder ein Gericht brauchen Sie nur für eine Beglaubigung der Unterschrift. Bei größeren Vermögenswerten oder komplexen Situationen ist eine rechtliche Beratung trotzdem sinnvoll.
Geprüft von unserer juristischen Redaktion.