Vollmacht

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Mit dieser Vorlage für Österreich ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, Sie bei Behörden, Gerichten, Banken und bei Verträgen zu vertreten – mit Betragsgrenzen, die Sie selbst festlegen. Sie beantworten ein paar Fragen und laden die fertige Vollmacht als Word und PDF herunter.

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Die Vorlage ist als umfassende, allgemeine Vollmacht aufgebaut, oft auch Generalvollmacht genannt. Sie eignet sich, wenn jemand Ihre Angelegenheiten über längere Zeit erledigen soll, etwa während eines Auslandsaufenthalts, eines Krankenhausaufenthalts oder wenn Sie Behördenwege und Vermögensverwaltung an ein Familienmitglied übergeben möchten.

Neben der Vertretung nach außen regelt die Vollmacht auch, was zwischen Ihnen und der bevollmächtigten Person gilt: Weisungen, Abrechnung, Spesenersatz und Verschwiegenheit. Damit ist nachvollziehbar, wer was entscheiden darf.

Wann brauchen Sie eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist immer dann sinnvoll, wenn Sie Erledigungen nicht selbst wahrnehmen können oder wollen und eine andere Person in Ihrem Namen rechtswirksam handeln soll. Was der Bevollmächtigte innerhalb seiner Befugnisse erklärt oder unterschreibt, wirkt unmittelbar für und gegen Sie.

Eine Einzelvollmacht für einen bestimmten Termin reicht für einmalige Erledigungen. Die allgemeine Vollmacht deckt dagegen viele Lebensbereiche auf einmal ab und erspart es Ihnen, für jede Angelegenheit ein eigenes Schriftstück auszustellen.

Was regelt diese Vollmacht-Vorlage?

Die Vorlage gliedert die Befugnisse nach Bereichen, sodass Sie und Dritte auf einen Blick sehen, wie weit die Vertretungsmacht reicht. Die Beträge, ab denen Grenzen gelten, legen Sie im Fragebogen selbst fest.

Welche Geschäfte deckt eine allgemeine Vollmacht nicht ab?

Auch eine sehr weit gefasste Vollmacht hat Grenzen. Für bestimmte Geschäfte verlangt das ABGB eine eigene Vollmacht, die auf das konkrete Geschäft lautet, etwa für Schenkungen oder für die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft. Die Vorlage weist darauf ausdrücklich hin.

Den Verkauf einer Liegenschaft oder ihre Belastung mit einem Pfandrecht nimmt die Vorlage bewusst aus. Dafür sollten Sie eine gesonderte Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift erteilen. Bürgschaften und Haftungen für fremde Schulden darf der Bevollmächtigte nach der Vorlage ebenfalls nicht übernehmen. Das schützt Ihr Vermögen vor besonders riskanten Verpflichtungen.

Vollmacht oder Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?

Eine gewöhnliche Vollmacht ist für Zeiten gedacht, in denen Sie selbst noch entscheidungsfähig sind und den Bevollmächtigten kontrollieren können. Sie ist nicht dafür ausgelegt, im Fall einer Demenz, eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung weiterzuwirken.

Für diesen Fall gibt es in Österreich die Vorsorgevollmacht. Sie muss vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden und wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert. Wer beides absichern möchte, kombiniert in der Regel eine laufende Vollmacht mit einer Vorsorgevollmacht.

Wie wird die Vollmacht unterschrieben und muss sie beglaubigt werden?

Für die meisten Angelegenheiten genügt eine schriftliche Vollmacht mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Der Bevollmächtigte unterschreibt mit, um die Übernahme zu bestätigen. Bewahren Sie das Original sorgfältig auf, denn Behörden und Vertragspartner verlangen häufig die Vorlage.

Strengere Anforderungen gelten im Grundbuch: Dort muss Ihre Unterschrift gerichtlich oder notariell beglaubigt sein, und eine allgemeine Vollmacht darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Jahre sein. Auch viele Banken akzeptieren nur beglaubigte Vollmachten oder ihre eigenen Formulare. Fragen Sie daher vorab bei Ihrem Kreditinstitut nach.

Häufige Fehler bei einer Vollmacht

Viele Probleme entstehen nicht durch den Inhalt, sondern durch Unklarheiten bei der Verwendung. Diese Punkte sollten Sie beachten:

Häufig gestellte Fragen zur Vollmacht

Muss eine Vollmacht in Österreich beglaubigt werden?

In vielen Fällen nicht, eine schriftliche und unterschriebene Vollmacht reicht aus. Für Eintragungen im Grundbuch ist eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Unterschrift jedoch erforderlich, und viele Banken verlangen sie ebenfalls.

Was ist eine Generalvollmacht?

Als Generalvollmacht bezeichnet man eine allgemeine Vollmacht, die den Bevollmächtigten für eine Vielzahl von Angelegenheiten berechtigt, statt nur für ein einzelnes Geschäft. Auch sie deckt aber nicht alles ab: Für Schenkungen oder Erbschaftsangelegenheiten ist eine gesonderte Vollmacht nötig.

Gilt eine Vollmacht auch bei Demenz oder nach einem Unfall?

Dafür ist eine gewöhnliche Vollmacht nicht gedacht. Wenn Sie für den Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit vorsorgen möchten, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, die vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet und registriert wird.

Wie kann ich eine Vollmacht widerrufen?

Sie können die Vollmacht jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Erklären Sie den Widerruf am besten schriftlich, informieren Sie Banken, Behörden und Vertragspartner, denen die Vollmacht vorliegt, und verlangen Sie das Original zurück.

Gilt die Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers weiter?

In der Regel erlischt eine Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Die weitere Abwicklung erfolgt dann im Verlassenschaftsverfahren.

Akzeptiert meine Bank eine selbst erstellte Vollmacht?

Das entscheidet jede Bank selbst. Manche akzeptieren eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift, andere bestehen auf ihrem eigenen Formular. Klären Sie das vor der Verwendung mit Ihrer Bank.

Kann ich die Befugnisse des Bevollmächtigten begrenzen?

Ja. In der Vorlage legen Sie Höchstbeträge für Bankverfügungen und Kredite fest und bestimmen, ab welchem Betrag der Bevollmächtigte vorher Ihre Zustimmung einholen muss. Außerdem können Sie ihm jederzeit Weisungen erteilen.

Brauche ich für eine Vollmacht einen Notar oder Anwalt?

Für eine gewöhnliche Vollmacht nicht, Sie können sie selbst erstellen und unterschreiben. Einen Notar oder ein Gericht brauchen Sie nur für eine Beglaubigung der Unterschrift. Bei größeren Vermögenswerten oder komplexen Situationen ist eine rechtliche Beratung trotzdem sinnvoll.

Geprüft von unserer juristischen Redaktion.

Dokumentvorschau

VOLLMACHT

Vollmachtgeber

Name: ________
Geburtsdatum: ________
Ausweisnummer (Personalausweis oder Reisepass): ________
Anschrift: ________

im Folgenden „Vollmachtgeber“

Bevollmächtigter

Name: ________
Geburtsdatum: ________
Ausweisnummer (Personalausweis oder Reisepass): ________
Anschrift: ________

im Folgenden „Bevollmächtigter“

§ 1 Umfang

Der Vollmachtgeber erteilt dem Bevollmächtigten hiermit Vollmacht, ihn in allen gerichtlichen, behördlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten zu vertreten und sein Vermögen, insbesondere das bewegliche, zu verwalten. Umfasst sind die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen jeder Art sowie Rechtsgeschäfte und Verfahrenshandlungen mit Wirkung für und gegen den Vollmachtgeber.

Hinweis: Schenkungen, die unbedingte Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft, der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, die Wahl eines Schiedsrichters und der unentgeltliche Verzicht auf ein Recht sind von dieser Vollmacht nicht umfasst; dafür ist eine gesonderte, auf das einzelne Geschäft ausgestellte Vollmacht erforderlich.

§ 2 Gerichte und Behörden

Die Vollmacht gilt vor allen Gerichten und Schiedsgerichten in Österreich, auch vor den Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, ebenso vor Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden, vor Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern und sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts. Der Bevollmächtigte kann insbesondere Klagen einbringen, Rechtsmittel erheben, ausführen oder zurückziehen, Vergleiche schließen und Exekution führen. Zustellungen und vollstreckbare Ausfertigungen nimmt er für den Vollmachtgeber entgegen.

§ 3 Bankgeschäfte

Bei Kreditinstituten darf der Bevollmächtigte Konten, Wertpapierdepots und Schließfächer eröffnen und auflösen, in diese Einsicht nehmen und darüber verfügen, Verfügungen über Guthaben und Wertpapiere, insbesondere Überweisungen, Barbehebungen, Wertpapierverkäufe und die Auflösung von Konten oder Depots, jedoch nur bis zu EUR ________ je Einzelverfügung und insgesamt höchstens EUR ________ je Kalendermonat. Daueraufträge und SEPA-Lastschriftmandate für laufende Zahlungsverpflichtungen kann er erteilen.

Hinweis: Viele Kreditinstitute akzeptieren Vollmachten nur mit beglaubigter Unterschrift des Vollmachtgebers oder auf eigenen Formularen; klären Sie dies vorab mit Ihrer Bank.

§ 4 Liegenschaft

Die Verwaltung erstreckt sich umfassend auf folgende Liegenschaft des Vollmachtgebers:

Adresse der Liegenschaft: ________
Grundbuch: ________
Einlagezahl: ________
Grundstücksnummer: ________

Bestandverträge darf der Bevollmächtigte abschließen und auflösen, grundbuchsfähige Urkunden unterfertigen. Zur Veräußerung der Liegenschaft oder zu ihrer Belastung mit Pfandrechten oder Dienstbarkeiten bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vollmacht mit gerichtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift des Vollmachtgebers.

Hinweis: Bei mehreren Liegenschaften sind die Grundbuchsdaten für jede einzeln anzuführen.

§ 5 Verträge

Verträge jeder Art, etwa Kauf-, Werk-, Dienstleistungs- und Versicherungsverträge sowie Darlehens- und Kreditverträge einschließlich Ratengeschäfte, kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers abschließen, ändern und aufheben. Darlehen und Kredite darf er für den Vollmachtgeber jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von EUR ________ aufnehmen; Bürgschaften, Garantien und sonstige Haftungen für fremde Verbindlichkeiten darf er nicht übernehmen.

§ 6 Untervollmacht

§ 7 Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem

Im Verhältnis zum Vollmachtgeber hat der Bevollmächtigte die Geschäfte emsig und redlich zu besorgen und dessen Weisungen zu befolgen. Übersteigt die einmalige Verpflichtung oder die jährliche Belastung aus einem Vertrag EUR ________, stellt er vorher das schriftliche Einvernehmen mit dem Vollmachtgeber her. Rechnung über Rechtshandlungen, Einnahmen und Ausgaben legt er alle ________ Monate sowie jederzeit auf Verlangen schriftlich und samt Belegen.

Mangels schriftlicher Entgeltvereinbarung wird er unentgeltlich tätig. Notwendige und nützliche Aufwendungen wie Barauslagen, Gebühren und Reisespesen ersetzt ihm der Vollmachtgeber binnen ________ Tagen nach Vorlage einer belegten Abrechnung.

Für Schäden aus einer Pflichtverletzung, etwa aus Überschreitung der Vollmacht oder Missachtung von Weisungen, haftet der Bevollmächtigte nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hat er sich an Vollmacht und Weisungen gehalten, wird ihn der Vollmachtgeber gegenüber daraus entstehenden Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten.

Hinweis: Die Betragsgrenze in Abs. 1 bindet nur intern. Dritten gegenüber bleibt die Vertretungsmacht nach § 5 unberührt.

§ 8 Verschwiegenheit

Über die Angelegenheiten des Vollmachtgebers, besonders über dessen Gesundheit und Vermögen, hat der Bevollmächtigte gegenüber Unbefugten Stillschweigen zu bewahren und seine Unterlagen allein für diese Vertretung zu verwenden; das gilt auch nach Erlöschen der Vollmacht.

§ 9 Dauer, Widerruf

Wirksam wird die Vollmacht mit ihrer Unterfertigung; sie ist unbefristet.

Der Vollmachtgeber kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung widerrufen. Nach Erlöschen, gleich aus welchem Grund, sind Urschrift, Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften unverzüglich zurückzugeben.

Hinweis: Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und allen Dritten, insbesondere Kreditinstituten und Behörden, denen die Vollmacht vorgelegt wurde, mitgeteilt werden; gutgläubigen Dritten gegenüber wirkt er erst, wenn sie davon wissen.

Hinweis: Für die Zeit nach Verlust der Entscheidungsfähigkeit genügt diese Vollmacht nicht; dafür ist eine Vorsorgevollmacht zu errichten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Vollmachtgebers. Ist eine einzelne Befugnis unwirksam, bleibt die Vollmacht im Übrigen aufrecht.

Ort der Unterfertigung: ________
Datum: ________

Unterschrift des Vollmachtgebers:

________

Name: ________

Unterschrift des Bevollmächtigten (Annahme der Vollmacht):

________

Name: ________

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