Vollmacht für einen Anwalt - Formular, Mustervorlage Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Vollmacht fuer einen Anwalt bevollmaechtigen Sie eine Rechtsanwaeltin oder einen Rechtsanwalt, Sie in einer Angelegenheit zu vertreten. Die Vollmacht ist die Grundlage dafuer, dass der Anwalt fuer Sie taetig werden und Sie nach aussen vertreten kann.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Vollmacht klar zu erteilen. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient die Anwaltsvollmacht?

Die Vollmacht ermaechtigt den Anwalt, Sie in der genannten Angelegenheit zu vertreten, etwa gegenueber der Gegenseite, Behoerden oder Gerichten. Sie ist Grundlage der Mandatsbeziehung.

Der Umfang der Vollmacht kann sich auf eine bestimmte Angelegenheit beziehen oder weiter gefasst sein.

Welche Angaben gehoeren hinein?

Worauf sollten Sie achten?

Geben Sie an, fuer welche Angelegenheit die Vollmacht gelten soll. Klaeren Sie die Mandatsbedingungen, etwa die Verguetung, gesondert mit dem Anwalt.

Die Vollmacht regelt die Vertretung nach aussen. Die innere Beauftragung und die Konditionen sollten zusaetzlich festgehalten werden.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Wofuer wird die Anwaltsvollmacht benoetigt?

Sie ist die Grundlage dafuer, dass der Anwalt Sie in der genannten Angelegenheit nach aussen vertreten kann, etwa gegenueber Behoerden oder Gerichten.

Regelt die Vollmacht auch die Verguetung?

Nein. Die Vollmacht betrifft die Vertretung nach aussen. Die Verguetung und die Mandatsbedingungen sollten gesondert mit dem Anwalt geklaert werden.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

In der Regel ja. Eine Vollmacht kann widerrufen werden. Der Widerruf sollte dem Anwalt mitgeteilt werden.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

VOLLMACHT

(Anwaltliche Prozess- und Verfahrensvollmacht gemäß §§ 80 ff. ZPO)

Vollmachtgeber/in:

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– nachfolgend „Vollmachtgeber“ –

erteilt hiermit der/dem nachstehend bezeichneten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwaltskanzlei

Bevollmächtigte/r:

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– nachfolgend „Bevollmächtigte“ –

in folgender Angelegenheit:

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nachstehend bezeichnete Vollmacht.

§ 1 Umfang der Vollmacht

Die Vollmacht erstreckt sich auf folgende Befugnisse:

1. zur Prozessführung (§§ 80 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung, Änderung und Zurücknahme von Klagen und Widerklagen sowie zur Stellung und Zurücknahme von Anträgen jeder Art;

2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;

4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art, insbesondere in Verkehrsunfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Haftpflichtversicherer;

5. zur Begründung, Änderung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen sowie zur Abgabe und Entgegennahme einseitiger Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen, Mahnungen, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen (§§ 164 ff. BGB);

6. zur Vertretung vor Verwaltungs-, Sozial- und Finanzbehörden sowie vor den Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten;

7. zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten und in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten;

8. zur Vornahme folgender weiterer Aufgaben:

________

§ 2 Reichweite, Fortbestand und Erlöschen

(1) Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art, insbesondere auf Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Arrest und einstweilige Verfügung), Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie auf Insolvenzverfahren.

(2) Die Vollmacht erlischt gemäß § 86 ZPO weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Geschäftsfähigkeit oder in seiner gesetzlichen Vertretung.

(3) Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, sowie das Recht, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht, § 81 ZPO).

§ 3 Datenschutz

Der Vollmachtgeber willigt ein, dass die Bevollmächtigte die im Rahmen des Mandats erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragserfüllung nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.




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Ort, Datum




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(Unterschrift Vollmachtgeber)




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Ort, Datum




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(Unterschrift Bevollmächtigte/r)

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.