Diese Vorlage hilft Ihnen, die Aufforderung sachlich zu formulieren. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Wozu dient die Unterlassungsaufforderung?
Mit der Aufforderung fordern Sie den Verantwortlichen auf, einen rechtsverletzenden Inhalt zu entfernen und kuenftig zu unterlassen. Sie ist haeufig ein erster Schritt, bevor weitere Massnahmen geprueft werden.
Eine genaue Bezeichnung des Inhalts und der verletzten Rechte erleichtert es dem Empfaenger, die Aufforderung nachzuvollziehen.
Was sollte das Schreiben enthalten?
- Ihre Angaben und die des Empfaengers,
- die genaue Bezeichnung des beanstandeten Inhalts,
- den Hinweis, welche Rechte verletzt werden,
- die Aufforderung zur Entfernung und Unterlassung,
- eine angemessene Frist,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Bezeichnen Sie den Inhalt genau, etwa mit der Internetadresse, und dokumentieren Sie ihn, bevor er moeglicherweise entfernt wird. Setzen Sie eine angemessene Frist.
Da die Beurteilung, ob ein Inhalt rechtswidrig ist, vom Einzelfall abhaengt und sich Regelungen aendern koennen, ist bei wichtigen Faellen fachkundiger Rat sinnvoll.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und den Inhalt ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Schreiben als Word- und PDF-Datei herunter.
- Senden Sie die Aufforderung nachweisbar an den Verantwortlichen.
Haeufige Fragen
An wen richte ich die Aufforderung?
Die Aufforderung kann sich an den Verfasser oder an den Anbieter richten, der den Inhalt bereitstellt. Je nach Fall koennen beide in Betracht kommen.
Sollte ich den Inhalt dokumentieren?
Ja. Dokumentieren Sie den Inhalt, etwa mit einem Ausdruck oder Screenshot, bevor er moeglicherweise entfernt wird.
Was kann ich tun, wenn der Inhalt bleibt?
Bleibt der Inhalt bestehen, koennen weitere Schritte in Betracht kommen. Bei Unsicherheit ueber das Vorgehen ist fachkundiger Rat hilfreich.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.