Maklervertrag für Immobilien - Formular, Mustervorlage Pro · DE-law

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Maklervertrag für Immobilien - Formular, Mustervorlage
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M A K L E R V E R T R A G

(Maklervertrag über den Nachweis und/oder die Vermittlung des Verkaufs einer Immobilie gemäß §§ 652 ff. BGB)



zwischen

________
________

- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt -


und

________
________

- nachfolgend „Makler“ genannt -

- Auftraggeber und Makler nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt -


wird der nachfolgende Maklervertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand und Auftrag

(1) Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages und/oder der Vermittlung eines Kaufvertrages (§ 652 Abs. 1 BGB) hinsichtlich der nachfolgend bezeichneten Immobilie:

________

(2) Nähere Beschreibung des Objekts:

________

(3) Das Auftragsobjekt soll zu einem Angebotspreis von ________ Euro auf dem Markt angeboten und zu einem Mindestverkaufspreis von ________ Euro veräußert werden. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss eines Kaufvertrages und dessen Konditionen verbleibt beim Auftraggeber.

(4) Der Auftraggeber versichert, Eigentümer der vorbezeichneten Immobilie zu sein bzw. von etwaigen Miteigentümern oder sonstigen Verfügungsberechtigten zum Abschluss dieses Maklervertrages sowie zur Durchführung der Verkaufsbemühungen wirksam bevollmächtigt zu sein.


§ 2 Art des Auftrags; Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftrag wird als einfacher Maklerauftrag erteilt. Der Auftraggeber ist daher berechtigt, das Objekt selbst privat zu veräußern sowie weitere Makler mit dem Nachweis oder der Vermittlung zu beauftragen.

(3) Der Auftraggeber unterrichtet den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, insbesondere über die Aufgabe oder Änderung der Verkaufsabsicht sowie über einen anderweitigen Verkauf oder Vertragsabschluss.


§ 3 Pflichten des Maklers

(1) Der Makler verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen Verkauf zu möglichst günstigen Bedingungen zu ermöglichen. Zu den Verkaufsmaßnahmen gehören insbesondere:

  • Verkaufsberatung und Wertermittlung vor Verkaufsstart;
  • Erstellung eines aussagekräftigen und verkaufsfördernden Exposés;
  • Bewerbung des Objekts in mindestens drei überregionalen Internetportalen sowie auf der Website des Maklers;
  • telefonische und schriftliche Kommunikation mit Kaufinteressenten;
  • Durchführung von Besichtigungen;
  • Führen von Verhandlungen über Kaufpreis und Vertragsmodalitäten im Interesse einer Einigung zwischen Käufer und Verkäufer;
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages sowie Teilnahme am notariellen Beurkundungstermin.

(2) Der Makler unterrichtet den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Verkaufsbemühungen.

(3) Der Makler ist nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (insbesondere §§ 10 ff. GwG) verpflichtet, die Identität des Auftraggebers sowie etwaiger wirtschaftlich Berechtigter zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Auftraggeber wirkt hieran mit und legt die hierfür erforderlichen Dokumente vor.

(4) Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des BDSG.


§ 4 Vergütung des Maklers

(1) Der Makler erhält bei Abschluss eines durch seinen Nachweis oder seine Vermittlung zustande gekommenen Hauptvertrages eine Provision in Höhe von ________ % des Kaufpreises zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig mit Abschluss des voll wirksamen Hauptvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner (§ 652 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung dieses Maklervertrages, jedoch infolge der Tätigkeit des Maklers, zustande kommt.

(3) Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und es sich bei dem Objekt um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt, gelten die zwingenden Regelungen der §§ 656a bis 656d BGB über die Form des Maklervertrages und die Teilung der Maklerprovision.


§ 5 Haftung des Maklers

(1) Der Makler haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.


§ 6 Vertragslaufzeit und Beendigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und endet nach Ablauf von ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen ihre Pflichten aus diesem Vertrag verstoßt oder das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört ist und ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar erscheint.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform im Sinne des § 126b BGB.


§ 7 Aufwendungsersatz

Gelangt der Provisionsanspruch nicht zur Entstehung, hat der Makler keinen Anspruch auf Ersatz der ihm im Rahmen seiner Tätigkeit entstandenen Aufwendungen, es sei denn, ein solcher Ersatzanspruch wurde zwischen den Parteien ausdrücklich und in Textform gesondert vereinbart.


§ 8 Übertragung auf Dritte

Der Makler ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag der Hilfe Dritter zu bedienen sowie den Auftrag ganz oder teilweise an andere Makler weiterzugeben. Die Verpflichtungen des Maklers aus diesem Vertrag bleiben hiervon unberührt.


§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(3) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO). Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Maklers vereinbart.



________, den ________






......................................
________

(Unterschrift Auftraggeber)






......................................
________

(Unterschrift Makler)

Anlage 1: Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und dieser Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Auftraggeber kann diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Makler (________, ________) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist.

Folgen des Widerrufs

Verlangt der Auftraggeber, dass die Maklertätigkeit bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Makler im Falle eines wirksamen Widerrufs einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 357a BGB). Erfolgt die Beauftragung des Beginns der Leistung nicht ausdrücklich, schuldet der Auftraggeber keinen Wertersatz.




________, den ________






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