Home-Office-Vereinbarung - Zusatz zum Arbeitsvertrag - Formular Vorlage Word & PDF Pro · DE-law
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ZUSATZVEREINBARUNG ZUM ARBEITSVERTRAG VOM ________
VEREINBARUNG ÜBER DIE TÄTIGKEIT IM HOME-OFFICE (TELEARBEIT)
zwischen
________
________
– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –
und
________
________
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt –
– gemeinsam nachfolgend „Parteien“ genannt –
Präambel
Die Parteien verbindet ein Arbeitsverhältnis auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom ________. Sie sind sich darüber einig, dass die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers künftig ganz oder teilweise von einem häuslichen Arbeitsplatz aus erbracht werden soll. Zur Regelung der hiermit verbundenen Rechte und Pflichten schließen die Parteien die nachfolgende Zusatzvereinbarung. Die Bestimmungen des bestehenden Arbeitsvertrages gelten fort, soweit sie durch diese Vereinbarung nicht ausdrücklich abgeändert oder ergänzt werden.
§ 1 Beschäftigung im Home-Office
(1.1) Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung ab dem ________ ganz oder teilweise an einem von ihm einzurichtenden häuslichen Arbeitsplatz (Home-Office) unter der in der Rubrum genannten Anschrift. Eine Verlegung des häuslichen Arbeitsplatzes an einen anderen Ort bedarf der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers in Textform.
(1.2) Die Aufteilung der Arbeitsleistung auf den betrieblichen und den häuslichen Arbeitsplatz erfolgt wie folgt:
________
(1.4) Ist die Arbeitsleistung im Home-Office aus technischen oder sonstigen Gründen vorübergehend nicht möglich, so erbringt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit am betrieblichen Arbeitsplatz.
(1.5) Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf dauerhafte Beschäftigung im Home-Office wird durch diese Vereinbarung nicht begründet; § 7 bleibt unberührt.
§ 2 Arbeitszeit im Home-Office
(2.1) Es gilt die arbeitsvertraglich vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung am häuslichen Arbeitsplatz zu erbringen.
(2.2) Der Arbeitnehmer sichert zu, während der nachstehenden Kernarbeitszeiten erreichbar und als Ansprechpartner verfügbar zu sein: ________.
(2.3) Die Verteilung der übrigen Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz nimmt der Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse eigenverantwortlich vor.
(2.5) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen aufzuzeichnen und dem Arbeitgeber auf Verlangen vorzulegen.
§ 3 Arbeitsmittel im Home-Office
(3.1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer unentgeltlich folgende Arbeitsmittel zur Verfügung, die ausschließlich für berufliche Zwecke zu verwenden sind:
________
(3.2) Die überlassenen Arbeitsmittel verbleiben im Eigentum des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer erwirbt hieran kein Eigentum und keine sonstigen Rechte.
(3.3) Der Arbeitnehmer hat die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust und dem Zugriff Dritter zu schützen.
(3.4) Die Überlassung der Arbeitsmittel an Dritte – einschließlich Familienangehöriger und sonstiger im Haushalt lebender Personen – ist untersagt.
(3.5) Zugangsdaten, insbesondere Passwörter und Zugangswege, sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(3.6) Die Nutzung privater Arbeitsmittel ist nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers gestattet und erfolgt auf Kosten und Risiko des Arbeitnehmers.
(3.7) Die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden an den überlassenen Arbeitsmitteln richtet sich nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs (eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung).
(3.8) Der Arbeitgeber trägt die durch die Tätigkeit im Home-Office entstehenden notwendigen Aufwendungen nach Maßgabe folgender Regelung:
________
§ 4 Störung der Arbeitsmittel
(4.1) Bei Störungen der Arbeitsmittel (insbesondere Ausfall, Systemstörung, Schadsoftware, Mängel oder Schäden) hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren.
(4.2) Der Arbeitgeber beseitigt Störungen im Hardware- oder Softwarebereich auf seine Kosten. Ist eine Beseitigung kurzfristig nicht möglich, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweisen, die Arbeitsleistung am betrieblichen Arbeitsplatz zu erbringen.
(4.3) Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, Reparaturen oder Eingriffe an den Arbeitsmitteln selbst vorzunehmen.
§ 5 Datenschutz und Datensicherheit
(5.1) Die Parteien haben die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie die betrieblichen Datenschutz- und IT-Sicherheitsrichtlinien zu beachten.
(5.2) Der Arbeitnehmer hat personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen so zu sichern, dass Dritte keine Kenntnis, Einsicht oder Zugriff erhalten. Geschäftsunterlagen und Datenträger sind verschlossen aufzubewahren; nicht mehr benötigte Unterlagen sind datenschutzgerecht zu vernichten.
(5.3) Der Arbeitgeber stattet die Arbeitsmittel mit geeigneten technischen und organisatorischen Schutzvorkehrungen im Sinne des Art. 32 DSGVO aus (z. B. Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Virenschutz).
(5.4) Die im Arbeitsverhältnis und in betrieblichen Vereinbarungen geregelten Verschwiegenheitspflichten gelten auch für die Tätigkeit im Home-Office fort.
§ 6 Betreten des häuslichen Arbeitsplatzes
(6.1) Der Arbeitnehmer gestattet dem Arbeitgeber sowie den von ihm beauftragten Personen das Betreten des häuslichen Arbeitsplatzes zur Einrichtung, Wartung und Überprüfung der überlassenen Arbeitsmittel sowie zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutz- und Datenschutzbestimmungen.
(6.2) Das Betreten erfolgt ausschließlich zu den üblichen Arbeitszeiten und ist dem Arbeitnehmer rechtzeitig, in der Regel mit einer Frist von mindestens ________, in Textform anzukündigen.
(6.3) Der Arbeitnehmer hat sicherzustellen, dass das Betreten des häuslichen Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber oder die von ihm beauftragten Personen möglich ist, und gegebenenfalls die Zustimmung weiterer im Haushalt lebender Personen einzuholen.
§ 7 Arbeitsschutz am häuslichen Arbeitsplatz
(7.1) Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften finden auf den häuslichen Arbeitsplatz entsprechende Anwendung.
(7.2) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den häuslichen Arbeitsplatz entsprechend den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen einzurichten und an einer Gefährdungsbeurteilung sowie an angebotenen Unterweisungen mitzuwirken.
(7.3) Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Home-Office richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 8, 2 SGB VII).
§ 8 Geltungsdauer und Beendigung der Tätigkeit im Home-Office
(8.1) Die Tätigkeit im Home-Office beginnt am ________ und gilt bis auf Weiteres.
(8.2) Diese Vereinbarung über die Tätigkeit im Home-Office kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen in Textform widerrufen bzw. gekündigt werden, ohne dass es einer Begründung bedarf. Der Bestand des zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses bleibt hiervon unberührt.
(8.3) Aus wichtigem Grund kann die Tätigkeit im Home-Office von jeder Partei mit sofortiger Wirkung beendet werden.
(8.4) Mit Beendigung der Tätigkeit im Home-Office kehrt der Arbeitnehmer an den betrieblichen Arbeitsplatz zurück.
(8.5) Der Arbeitnehmer hat die überlassenen Arbeitsmittel sowie sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenträger nach Beendigung der Tätigkeit im Home-Office unverzüglich und vollständig an den Arbeitgeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Arbeitnehmer insoweit nicht zu.
§ 9 Schlussbestimmungen
(9.1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Zwingende gesetzliche oder tarifvertragliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(9.2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(9.3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Arbeitsvertrages vom ________ sowie etwaiger anwendbarer Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge fort.
________, den ________
...............................................................
(________)
Arbeitgeber
...............................................................
(________)
Arbeitnehmer
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