Angaben ausfüllen
0/170 von 17 ausgefüllt
Geben Sie unten ein - das Dokument rechts wird dabei aktualisiert.
ERTEILUNG EINER GESAMTPROKURA
(§§ 48 ff. HGB)
I. Gesellschaft
Die ________ mit Sitz und Geschäftsanschrift ________, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts ________ unter HRB-Nr. ________ (nachfolgend „Gesellschaft“), vertreten durch ihren/ihre Geschäftsführer Herrn/Frau ________, erteilt hiermit die nachstehende Prokura.
II. Bestellung der Prokuristen
1. Die Gesellschaft bestellt gemäß § 48 HGB die folgenden Personen zu Prokuristen:
a) Herrn/Frau ________, geboren am ________, wohnhaft ________;
b) Herrn/Frau ________, geboren am ________, wohnhaft ________.
2. Die Prokura wird als Gesamtprokura erteilt. Die Prokuristen sind nach § 48 Abs. 2 HGB jeweils nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt (Gesamtvertretung).
III. Umfang der Prokura
1. Die Prokura ermächtigt nach § 49 Abs. 1 HGB zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
2. Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken sind die Prokuristen gemäß § 49 Abs. 2 HGB nur befugt, wenn ihnen diese Befugnis ausdrücklich erteilt wurde.
3. Im Innenverhältnis beschränkt sich die Prokura auf Geschäfte und Maßnahmen, die sich aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ergeben. Für Geschäfte und Maßnahmen, die wesentlich vom Investitionsplan abweichen oder außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs liegen, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung. Diese Beschränkung wirkt gemäß § 50 HGB nur im Innenverhältnis und ist Dritten gegenüber unwirksam.
IV. Zeichnung
Die Prokuristen zeichnen für die Gesellschaft, indem sie der Firma ihren Namen mit dem Prokurazusatz „ppa.“ beifügen (§ 51 HGB).
V. Wirksamkeit und Widerruf
1. Die Erteilung der Prokura ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 53 Abs. 1 HGB). Die Vertretungsmacht der Prokuristen besteht jedoch bereits mit Erteilung im Innenverhältnis; die Eintragung wirkt deklaratorisch.
2. Die Prokura ist gemäß § 52 Abs. 1 HGB jederzeit ohne Angabe von Gründen frei widerruflich. Der Widerruf ist gemäß § 53 Abs. 3 HGB zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
3. Die Prokura ist nach § 52 Abs. 2 HGB nicht übertragbar.
________, den ________
…...................................................
(Unterschrift/en des/der Geschäftsführer/s)
HANDELSREGISTERANMELDUNG
An das Amtsgericht
– Registergericht ________ –
________
Betreff: ________
Register-Nr.: HRB ________
I. Anmeldende Gesellschaft
Die unterzeichnende Geschäftsführung meldet für die Gesellschaft
________
________
zur Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht ________ Folgendes an:
II. Anmeldung gemäß § 53 Abs. 1 HGB
a) Herrn/Frau ________, geboren am ________;
b) Herrn/Frau ________, geboren am ________.
III. Zeichnung der Prokuristen
Die Prokuristen zeichnen die Gesellschaft mit Namensunterschrift und Prokurazusatz (ppa.) wie folgt:
…...................................................
(Unterschrift des 1. Prokuristen)
________
ppa. ________
…...................................................
(Unterschrift des 2. Prokuristen)
________
ppa. ________
Der letzte festgestellte Betriebseinheitswert beträgt EUR: ________ (in Worten: ________).
Die Anmeldung erfolgt in öffentlich beglaubigter Form gemäß § 12 Abs. 1 HGB.
________, den ________
…...................................................
(Unterschrift/en des/der Geschäftsführer/s)
Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.