Aufhebungsvertrag für einen Wohnraummietvertrag - Mietrecht - Formular Vorlage Word & PDF Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Vermieter und Mieter ein Wohnraummietverhaeltnis einvernehmlich, ohne die ueblichen Kuendigungsfristen abwarten zu muessen. So koennen beide Seiten den Beendigungszeitpunkt frei vereinbaren.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Beendigung und die Uebergabe klar zu regeln. Nachfolgend erklaeren wir, wann ein solcher Vertrag sinnvoll ist, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?

Ein Mietaufhebungsvertrag beendet das Mietverhaeltnis im gegenseitigen Einvernehmen. Anders als bei einer Kuendigung muss keine Kuendigungsfrist eingehalten werden, da der Beendigungszeitpunkt gemeinsam festgelegt wird.

Der Vertrag schafft Klarheit ueber das Ende des Mietverhaeltnisses und die damit verbundenen Punkte wie Rueckgabe und Kaution.

Wann ist er sinnvoll?

Was sollte der Vertrag enthalten?

Worauf sollten Sie achten?

Regeln Sie die offenen Punkte wie Rueckgabe, Kaution und Betriebskostenabrechnung moeglichst vollstaendig, damit nach dem Auszug keine Unklarheiten bleiben.

Halten Sie den Zustand der Wohnung bei der Uebergabe in einem Protokoll fest, um spaeteren Streit zu vermeiden.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Muss bei einem Aufhebungsvertrag eine Kuendigungsfrist eingehalten werden?

Nein. Der Vorteil des Aufhebungsvertrags liegt gerade darin, dass der Beendigungszeitpunkt frei vereinbart werden kann.

Was passiert mit der Kaution?

Die Rueckzahlung der Kaution richtet sich nach dem Mietvertrag und etwaigen offenen Abrechnungen. Es ist sinnvoll, dies im Aufhebungsvertrag aufzugreifen.

Sollte ein Uebergabeprotokoll erstellt werden?

Ja. Ein Protokoll haelt den Zustand der Wohnung bei der Rueckgabe fest und beugt spaeteren Meinungsverschiedenheiten vor.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Mietaufhebungsvertrag


zwischen

________

________


- nachstehend „Vermieter" genannt -

und

________

________


- nachstehend „Mieter" genannt -

- Vermieter und Mieter nachstehend gemeinsam auch „Vertragsparteien" genannt -


Die Vertragsparteien schließen den nachfolgenden Mietaufhebungsvertrag über die einvernehmliche Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Mietverhältnisses:


Präambel

Die Vertragsparteien haben am ________ einen Mietvertrag über das nachfolgend bezeichnete Mietobjekt geschlossen:

________

Im beiderseitigen Einvernehmen und in Abweichung von den mietvertraglichen sowie den gesetzlichen Kündigungsregelungen (§§ 542 ff. BGB) beabsichtigen die Vertragsparteien, dieses Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Soweit dieser Aufhebungsvertrag keine abweichenden oder ergänzenden Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des vorgenannten Mietvertrages bis zur Beendigung des Mietverhältnisses fort.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:


§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses

1.1. Das in der Präambel bezeichnete Mietverhältnis wird durch diesen Aufhebungsvertrag einvernehmlich mit Ablauf des ________ beendet.

1.2. Der Mieter ist verpflichtet, die im vorgenannten Mietvertrag vereinbarte Miete (Grundmiete zuzüglich der Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten) unverändert bis einschließlich zum ________ zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen an den Vermieter zu entrichten.


§ 2 Räumung und Rückgabe des Mietobjekts

2.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt spätestens bis zum Ablauf des ________ vollständig geräumt, besenrein und im vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Hierzu zählen insbesondere die Entfernung sämtlicher vom Mieter eingebrachter Gegenstände, die Beseitigung von Abfall und Verschmutzungen sowie die Durchführung etwaiger vom Mieter geschuldeter Arbeiten gemäß diesem Vertrag.

2.2. Sämtliche zum Mietobjekt gehörenden Schlüssel (insbesondere Haustür-, Wohnungs-, Keller- und Briefkastenschlüssel), einschließlich vom Mieter auf eigene Kosten beschaffter Zweitschlüssel, sind dem Vermieter bei der Übergabe vollständig auszuhändigen.

2.4. Der Zustand des Mietobjekts sowie die jeweiligen Zählerstände werden bei der Rückgabe in einem gesonderten, von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnenden Übergabeprotokoll dokumentiert.

2.5. Gibt der Mieter das Mietobjekt verspätet zurück, so schuldet er dem Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB in Höhe der anteiligen vereinbarten Bruttomiete (Grundmiete zuzüglich Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten, geteilt durch 30) je Tag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nach § 546a Abs. 2 BGB bleibt unberührt.


§ 3 Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung

Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich und vorsorglich einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache über den Beendigungszeitpunkt (________) hinaus fort, so begründet dies keine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB findet keine Anwendung.


§ 4 Zustand des Mietobjekts und Schönheitsreparaturen

4.1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Mieter von der Durchführung etwaiger nach dem Mietvertrag geschuldeter Schönheitsreparaturen freigestellt wird. Diese Freistellung erstreckt sich ausschließlich auf Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV).

4.2. Von der Freistellung nach Ziffer 4.1 nicht erfasst sind Beschädigungen am Mietobjekt, die über die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführte Abnutzung (§ 538 BGB) hinausgehen und vom Mieter, seinen Angehörigen, Besuchern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Derartige Schäden hat der Mieter auf eigene Kosten bis zur Rückgabe des Mietobjekts fachgerecht zu beseitigen.


§ 5 Entfernung und Übernahme von Einrichtungsgegenständen

Der Mieter ist verpflichtet, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses, mithin bis zum Ablauf des ________, sämtliche von ihm in das Mietobjekt eingebrachten Einrichtungsgegenstände, Einbauten und Installationen vollständig zu entfernen und den ursprünglichen Zustand des Mietobjekts wiederherzustellen, soweit im Mietvertrag oder in diesem Aufhebungsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Wegnahmerecht des Mieters nach § 539 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.


§ 6 Betriebs- und Heizkosten

6.1. Die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten für den Zeitraum bis zur Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt nach Maßgabe des Mietvertrages sowie der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 556 ff. BGB, Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung). Der Abrechnungszeitraum endet spätestens mit Ablauf des ________.

6.2. Der Vermieter erstellt die abschließende Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist, spätestens jedoch bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB).

6.3. Die Zählerstände für Heizung, Warm- und Kaltwasser sowie gegebenenfalls Strom (soweit über den Vermieter abgerechnet) werden bei der Rückgabe des Mietobjekts gemeinsam abgelesen und im Übergabeprotokoll festgehalten. Ist ein gemeinsames Ablesen technisch nicht möglich oder unterbleibt es, so teilt der Vermieter dem Mieter die zum Übergabezeitpunkt maßgeblichen Zählerstände unverzüglich nach deren Feststellung mit.

6.4. Eine sich aus der Abrechnung ergebende Nachzahlung ist vom Mieter innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung an den Vermieter zu leisten.

6.5. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters, so verpflichtet sich der Vermieter, dieses innerhalb von zwei Wochen nach Erstellung der Abrechnung auf die vom Mieter angegebene Bankverbindung auszuzahlen.


§ 7 Abfindung

7.1. Als Ausgleich für die mit der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter verbundenen Aufwendungen (z. B. Umzugs- und Maklerkosten) verpflichtet sich der Vermieter zur Zahlung einer Abfindung in Höhe von ________ Euro an den Mieter.

7.2. Die Abfindung ist Zug um Zug gegen vollständige Rückgabe des geräumten Mietobjekts bei der Wohnungsübergabe zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Vermieters in bar gegen Quittung oder durch Überweisung auf die vom Mieter anzugebende Bankverbindung.


§ 8 Erledigungs- und Ausgleichsklausel

Mit vollständiger Erfüllung der in diesem Mietaufhebungsvertrag getroffenen Vereinbarungen sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Vertragsparteien aus dem beendeten Mietverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt. Von dieser Erledigungsklausel ausgenommen bleiben Ansprüche des Vermieters wegen:

a) nicht gezahlter Mieten und Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses;

b) sich aus der abschließenden Betriebs- und Heizkostenabrechnung ergebender Nachzahlungen des Mieters;

c) der vom Mieter zu tragenden Kosten für die Beseitigung von Schäden am Mietobjekt, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen;

d) nicht oder nicht fachgerecht durchgeführter, vom Mieter geschuldeter Arbeiten;

e) einer Nutzungsentschädigung gemäß § 2.5 bei verspäteter Rückgabe des Mietobjekts;

sowie die Verpflichtung des Vermieters zur Abrechnung und Auszahlung eines etwaigen Guthabens aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung sowie aus der Mietsicherheit.


§ 9 Rückzahlung der Mietsicherheit

9.1. Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Mieter geleistete Mietsicherheit (Kaution) nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und Beendigung des Mietverhältnisses einschließlich der nach § 551 Abs. 3 BGB aufgelaufenen Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen.

9.2. Der Vermieter ist berechtigt, einen angemessenen Teil der Mietsicherheit bis zur abschließenden Betriebs- und Heizkostenabrechnung einzubehalten, soweit mit einer Nachforderung zu rechnen ist. Er ist ferner berechtigt, mit ihm zustehenden, fälligen und unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus dem Mietverhältnis gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen.

9.3. Der nach Abzug berechtigter Forderungen verbleibende Betrag ist dem Mieter unverzüglich auf die von ihm anzugebende Bankverbindung zu überweisen.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Mietaufhebungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

10.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Ort: ________, den: ________





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Vermieter





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Mieter

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