Ehe- und Erbvertrag
Öffentliche Urkunde
Vor dem unterzeichneten Notar des Kantons ________:
Amtsstelle: ________
Amtssitz: ________
Name des Notars: ________
sind persönlich erschienen und haben sich ausgewiesen:
Partei 1 / Ehegatte 1:
Vollständiger Name: ________
Geburtsdatum: ________
Heimatort / Staatsangehörigkeit: ________
Wohnadresse: ________
Sozialversicherungsnummer (AHVN13): ________
Partei 2 / Ehegatte 2:
Vollständiger Name: ________
Geburtsdatum: ________
Heimatort / Staatsangehörigkeit: ________
Wohnadresse: ________
Sozialversicherungsnummer (AHVN13): ________
Beide erklären sich als urteils- und handlungsfähig und ersuchen um Beurkundung folgender Vereinbarungen.
I. Ehe
Die Ehegatten regeln ihre güter- und erbrechtlichen Verhältnisse zur gegenseitigen, gesetzlich höchstmöglichen Absicherung.
Ziviltrauungsdatum: ________
Zivilstandsamt: ________
II. Errungenschaftsbeteiligung
Es gilt die Errungenschaftsbeteiligung nach Art. 181 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Für den Todesfall weisen sich die Ehegatten gestützt auf Art. 216 ZGB unwiderruflich den gesamten Vorschlag zu.
Bei anderweitiger Auflösung des Güterstandes, namentlich durch Scheidung, Trennung, Ungültigerklärung der Ehe oder gerichtlich angeordnete Gütertrennung, entfällt diese Zuweisung; der Vorschlag wird nach Gesetz hälftig geteilt.
III. Beiträge und Ersatzforderungen
Beiträge an Vermögenswerte des anderen Ehegatten werden unter Ausschluss der Mehrwertbeteiligung nach Art. 206 ZGB zum Nominalbetrag ohne Zins vergütet. Eine schriftlich vereinbarte abweichende Abrechnung bleibt massgebend. Dies gilt insbesondere für die gemeinsame Wohnliegenschaft.
Gemeinsame Wohnliegenschaft: ________
Ersatzforderungen zwischen Eigengut und Errungenschaft beider Ehegatten werden auf den Tag der Güterstandsauflösung abgerechnet; Beträge unter der folgenden Grenze gelten als ausgeglichen und erlassen.
Bagatellbetrag: ________
IV. Beim ersten Todesfall
Jeder Ehegatte setzt den anderen als alleinigen Erben seines frei verfügbaren Nachlasses ein. Bestehen gemeinsame Nachkommen mit möglichen Pflichtteilsansprüchen, erhält der Überlebende nach Art. 473 ZGB die Nutzniessung an deren gesamtem Nachlassteil anstelle seines gesetzlichen Erbrechts neben diesen Nachkommen. Erfasst sind bewegliche und unbewegliche Nachlasswerte samt dem bezeichneten Bankguthaben.
Bezeichnung des Bankkontos: ________
V. Schlusserben
Als Erben des beim Tod des Letztversterbenden noch vorhandenen Nachlasses setzen beide Ehegatten zu gleichen Teilen ein:
Name des Schlusserben 1: ________
Schlusserbenadresse 1: ________
Name des Schlusserben 2: ________
Schlusserbenadresse 2: ________
Zwingende Pflichtteile bleiben vorbehalten. Für einen vorverstorbenen Schlusserben treten dessen leibliche Nachkommen nach Stämmen zu gleichen Teilen ein; fehlen solche, wächst sein Anteil dem überlebenden Schlusserben an.
Hinweis: Die Beschränkung auf leibliche Nachkommen vor der Beurkundung prüfen.
VI. Pflichtteilsverzicht; Abfindung
Mitwirkende Nachkommen verzichten nach Art. 495 ZGB vollständig und unwiderruflich auf ihren Pflichtteil am Nachlass des Erstversterbenden. Der gesetzliche Pflichtteil beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs.
Bei entgeltlichem Verzicht schuldet der dadurch Begünstigte die vereinbarte Abfindung zum angegebenen Termin.
Abfindungsbetrag: ________
Fälligkeitsdatum: ________
Hinweis: Verzichtende Nachkommen als Vertragsparteien aufnehmen und mitunterzeichnen lassen. Bei einer Abfindung Zahlungspflichtigen und Empfänger bezeichnen.
VII. Willensvollstreckung
Für beide Nachlässe wird nach Art. 517 ff. ZGB ernannt:
Name des Willensvollstreckers: ________
Adresse des Willensvollstreckers: ________
Kann oder will dieser das Amt nicht annehmen, tritt an seine Stelle:
Name des Ersatz-Willensvollstreckers: ________
Adresse des Ersatz-Willensvollstreckers: ________
Zum Auftrag gehören Nachlassverwaltung, Schuldentilgung und Ausrichtung der Vermächtnisse sowie Vorbereitung und Durchführung der Teilung nach diesem Vertrag.
VIII. Vertragsbindung und Scheidung
Gegenseitige Begünstigungen von Todes wegen sind erbvertraglich bindend und einseitig weder aufhebbar noch abänderbar. Für die einvernehmliche Aufhebung nach Art. 513 ZGB vereinbaren die Parteien öffentliche Beurkundung.
Mit rechtskräftiger Scheidung entfallen sämtliche Begünstigungen des anderen Ehegatten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn vor dem Tod ein Scheidungs- oder Ehetrennungsverfahren eingeleitet wurde und bei Todeseintritt die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt waren.
IX. Schweigepflicht und Registrierung
Von der beruflichen Schweigepflicht entbinden die Parteien die mit Errichtung und Abwicklung betrauten Urkundspersonen und Willensvollstrecker; dies gilt auch für beigezogene Registerbehörden. Die Entbindung beschränkt sich auf das für Vollzug, Hinterlegung oder Registrierung Erforderliche und erfolgt unter Beachtung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
Der Notar erhält den Auftrag, die Vertragserrichtung unverzüglich zur Registrierung zu melden.
Zentrales Testamentenregister (ZTR): ________
X. Schlussbestimmungen
Ausschliesslich schweizerisches materielles Recht ist anwendbar.
Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Anfechtbarkeit einzelner Bestimmungen berühren die übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder unvollständige Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen und erblasserischen Willen möglichst nahekommen.
Errichtungs- und Beurkundungskosten sowie Registergebühren tragen beide je zur Hälfte.
Unterzeichnung
Ort der Beurkundung: ________
Datum der Beurkundung: ________
Unterschrift von Partei 1: ________
Unterschrift von Partei 2: ________
Beurkundungszeugnis
Notar: ________
Amtssitz: ________
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Unterschrift des Notars: ________
(Dienstsiegel / Stempel)
Zeugenbestätigung gemäss Art. 501 ZGB
Zeuge 1:
Name des Zeugen 1: ________
Wohnadresse des Zeugen 1: ________
Zeuge 2:
Name des Zeugen 2: ________
Wohnadresse des Zeugen 2: ________
Die Zeugen bestätigen die nachstehende Erklärung beider Parteien:
Partei 1: ________
Partei 2: ________
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Unterschrift des Zeugen 1: ________
Unterschrift des Zeugen 2: ________