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VEREINBARUNG ÜBER DIE VERLÄNGERUNG
eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Zwischen
________
gesetzlich vertreten durch: ________
________
– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –
und
________
________
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt –
– Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachfolgend gemeinsam „Parteien“ genannt –
wird die nachstehende Vereinbarung über die Verlängerung des zwischen den Parteien bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisses geschlossen:
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
1.1. Zwischen den Parteien besteht ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom ________, in dessen Rahmen der Arbeitnehmer als ________ beschäftigt ist.
1.2. Das Arbeitsverhältnis war ursprünglich bis zum ________ befristet.
1.3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Verlängerung im Wege einer kalendermäßigen Befristung gemäß § 3 Abs. 1, § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) erfolgt.
§ 2 Verlängerung der Befristung
2.1. Die Parteien vereinbaren, das vorgenannte befristete Arbeitsverhältnis im unmittelbaren Anschluss an das ursprüngliche Befristungsende um einen weiteren Zeitraum von ________ zu verlängern.
2.2. Das befristete Arbeitsverhältnis endet demnach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des ________.
2.3. Die Verlängerung erfolgt nahtlos im Anschluss an das bisherige Befristungsende; es entsteht keine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses.
2.4. Sofern die Befristung auf das Vorliegen eines sachlichen Grundes im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG gestützt wird, beruht die Verlängerung auf folgendem Sachgrund: ________.
§ 3 Fortgeltung der bisherigen Vertragsbedingungen
3.1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des ursprünglichen befristeten Arbeitsvertrages vom ________ unverändert fort.
§ 4 Schriftform und Wirksamkeit
4.1. Diese Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG in Verbindung mit § 126 BGB. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
4.2. Die Verlängerungsvereinbarung ist von beiden Parteien zwingend vor Ablauf der ursprünglichen Befristung, mithin vor dem ________, schriftlich abzuschließen und zu unterzeichnen.
4.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 5 Schlussbestimmungen
5.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
________, den ________
Unterschriften der Parteien:
...........................................................................................
(Arbeitnehmer – Name in Druckbuchstaben)
...........................................................................................
(Arbeitgeber – Name/Vertreter in Druckbuchstaben sowie Position des Unterzeichners)
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