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V O L L M A C H T I N N A C H L A S S A N G E L E G E N H E I T E N
(Erbschaftsvollmacht)
Der Vollmachtgeber
________
geboren am ________ in ________
wohnhaft: ________
– nachfolgend „Vollmachtgeber“ genannt –
erteilt hiermit
dem Bevollmächtigten
________
geboren am ________ in ________
wohnhaft: ________
– nachfolgend „Bevollmächtigter“ genannt –
die nachstehende Vollmacht im Sinne der §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
1. Gegenstand der Vollmacht
1.1 Der Bevollmächtigte wird beauftragt und bevollmächtigt, den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten betreffend den Nachlass von
________,
geboren am ________, zuletzt wohnhaft ________, verstorben am ________ (nachfolgend „Erblasser“), umfassend zu vertreten.
1.2 Die Vollmacht erstreckt sich auf sämtliche Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte, die zur Feststellung, Sicherung, Verwaltung, Auseinandersetzung und Abwicklung des Nachlasses erforderlich oder zweckmäßig sind.
2. Umfang der Vertretungsbefugnis
2.1 Der Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt,
a) den Vollmachtgeber gegenüber dem Nachlassgericht (§ 342 FamFG), sonstigen Gerichten, Behörden, Notaren, Banken, Sparkassen, Versicherungen sowie gegenüber sämtlichen sonstigen Dritten zu vertreten;
b) Auskünfte einzuholen und zu erteilen, Akteneinsicht zu nehmen, Anträge zu stellen, zu ändern und zurückzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen;
c) die Erteilung eines Erbscheins (§§ 2353 ff. BGB) oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses zu beantragen und entgegenzunehmen;
d) über Nachlassgegenstände, Konten, Depots und sonstige Vermögenswerte zu verfügen, Forderungen einzuziehen und Verbindlichkeiten zu erfüllen;
e) im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mitzuwirken, Vereinbarungen zu treffen und entsprechende Erklärungen abzugeben;
f) alle in dieser Nachlasssache erforderlichen Erklärungen und Schriftstücke aufzusetzen, zu unterzeichnen und einzureichen.
2.2 Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit; er darf demnach Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.
2.3 Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist.
3. Ausnahmen von der Vertretungsbefugnis
Von der vorstehenden Vertretungsbefugnis ausgenommen sind folgende Angelegenheiten:
________
4. Innenverhältnis
5. Geltungsdauer und Widerruf
5.1 Die Vollmacht gilt bis zum vollständigen Abschluss der Nachlassangelegenheit, längstens jedoch bis zu ihrem Widerruf.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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________
Ort, Datum und handschriftliche Unterschrift des Vollmachtgebers
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________
Ort, Datum und handschriftliche Unterschrift des Bevollmächtigten (zur Annahme der Vollmacht)
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