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Änderungsvereinbarung zum Ort der Arbeitsleistung
zwischen
________
Anschrift: ________
vertreten durch ________
- nachfolgend „Arbeitgeber" genannt -
und
________
Anschrift: ________
geboren am ________
- nachfolgend „Arbeitnehmer" genannt -
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachfolgend gemeinsam „Parteien" genannt -
Die Parteien schließen zur Änderung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsvertrages vom ________ die nachfolgende Änderungsvereinbarung:
Präambel
Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom ________, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom ________. Die Parteien sind sich einig, den Ort der Arbeitsleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einvernehmlich zu ändern. Diese Änderungsvereinbarung wird gemäß § 311 Abs. 1 BGB im Wege der Vertragsänderung getroffen; einer Änderungskündigung im Sinne des § 2 KSchG bedarf es nicht.
§ 1 Arbeitsort
1.1. Im ursprünglichen Arbeitsvertrag vom ________ war hinsichtlich des Ortes der Arbeitsleistung Folgendes vereinbart:
________
1.2. In Abänderung der unter Ziffer 1.1 wiedergegebenen Regelung vereinbaren die Parteien einvernehmlich, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zukünftig an folgendem Ort erbringt:
________
1.3. Die Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung am neuen Arbeitsort gemäß Ziffer 1.2 ist befristet bis zum ________. Mit Ablauf dieser Frist endet die geänderte Regelung, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf, und der Arbeitnehmer kehrt an den ursprünglichen Arbeitsort gemäß Ziffer 1.1 zurück.
1.5. Etwaige durch die Tätigkeit am neuen Arbeitsort entstehende Mehraufwendungen, insbesondere Reise- und Fahrtkosten, werden wie folgt geregelt:
________
§ 2 Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
2.1. Die übrigen Regelungen des Arbeitsvertrages vom ________ nebst etwaiger späterer Änderungen bleiben von dieser Änderungsvereinbarung unberührt und gelten in vollem Umfang fort.
2.2. Der ursprüngliche Beginn des Arbeitsverhältnisses bleibt insbesondere für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit, der Kündigungsfristen sowie sämtlicher von der Dauer der Beschäftigung abhängiger Ansprüche maßgeblich.
§ 3 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
3.1. Diese Änderungsvereinbarung tritt am ________ in Kraft.
3.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Klausel selbst. Individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305b BGB haben Vorrang. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3.4. Soweit ein Betriebsrat besteht, sind dessen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, insbesondere gemäß §§ 99 ff. BetrVG, beachtet worden.
3.5. Diese Vereinbarung wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt, von denen jede Partei eine erhält.
_______________________________
Ort, Datum
_______________________________
Unterschrift Arbeitgeber
_______________________________
Unterschrift Arbeitnehmer
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