Angaben ausfüllen
0/120 von 12 ausgefüllt
Geben Sie unten ein - das Dokument rechts wird dabei aktualisiert.
Die Klauseln unten sind in der Vorschau unscharf. Füllen Sie Ihre Angaben aus und zahlen Sie dann einmalig, um das vollständige Dokument freizuschalten und als Word & PDF herunterzuladen.
Weiter zur Zahlung →🔒 Sicher & vertraulich · ⚡ Sofortiger Download nach der Zahlung · Einmalige Zahlung · kein Abo
________
________
________
________
________, den ________
Widerspruch gegen den Bescheid vom ________
Aktenzeichen / Geschäftszeichen: ________
Bezeichnung des Bescheides: ________
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den im Betreff bezeichneten Bescheid vom ________, mir zugegangen am ________, lege ich hiermit form- und fristgerecht
Widerspruch
ein.
1. Zulässigkeit
1.1 Der Widerspruch ist gemäß § 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) statthaft.
1.3 Ich bin durch den angefochtenen Bescheid unmittelbar in meinen Rechten betroffen und damit widerspruchsbefugt.
2. Begründung
2.1 Entgegen der im Bescheid vertretenen Auffassung halte ich die getroffene Entscheidung sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht für fehlerhaft.
2.2 Im Einzelnen:
________
3. Anträge
Ich beantrage daher,
a) den angefochtenen Bescheid vom ________ aufzuheben,
b) in der Sache erneut und zu meinen Gunsten zu entscheiden,
c) hilfsweise, soweit dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, die Angelegenheit der zuständigen Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vorzulegen.
4. Aussetzung der Vollziehung
Soweit der angefochtene Bescheid eine sofort vollziehbare Verfügung enthält, beantrage ich zugleich die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO.
5. Sonstiges
Ich bitte höflich um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Widerspruchs sowie um eine erneute Überprüfung des Sachverhalts. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
.......................................
________
Anlagen: ________
Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.