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Vertrag für freie Mitarbeit - Formular, Mustervorlage

VERTRAG FÜR FREIE MITARBEIT



Zwischen


________
Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Auftraggeber -


und


________
________

- nachfolgend Auftragnehmer -


wird folgender Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen:


§ 1 Tätigkeit

(1) Der Auftraggeber erteilt dem freien Mitarbeiter folgenden Auftrag:

________

(2) Beginn des Auftrags ist der ________.

(3) Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der freie Mitarbeiter mit dem Auftrag im Umfang von durchschnittlich pro Woche belastet wird.

(4) Der freie Mitarbeiter unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Demnach kann der freie Mitarbeiter seine Tätigkeiten frei gestalten. Er hat jedoch bei betrieblichen Belangen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, Rücksicht zu nehmen.

(5) Der freie Mitarbeiter ist an keine Vorgaben bezüglich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit gebunden. Jedoch sind Zeitangaben, die sich auf Projekte des Auftraggebers und fachliche Vorgaben beziehen, vom freien Mitarbeiter, soweit dies erforderlich ist, einzuhalten.

(6) Der freie Mitarbeiter ist dazu berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(7) Der freie Mitarbeiter ist gegenüber den Angestellten des Auftraggebers nicht weisungsbefugt.


§ 2
Laufzeit

Die Vereinbarungen dieses Vertrages enden mit der vollständigen Durchführung der in § 1 dieses Vertrages beschriebenen Tätigkeit durch den freien Mitarbeiter.


§ 3
Leistungserbringung

(1) Der freie Mitarbeiter hat die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Sollte der freie Mitarbeiter eigene Mitarbeiter hinzuziehen wollen oder Unteraufträge vergeben, so hat er die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

(2) Der freie Mitarbeiter ist dazu berechtigt, seine Tätigkeiten in seinen eigenen Räumlichkeiten auszuüben. Sollte die betriebliche Anwesenheit des freien Mitarbeiters erforderlich sein, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache Räumlichkeiten in seinem Betrieb zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber stellt dem freien Mitarbeiter alle Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung, die er zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt.

(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, sich gegenseitig zu informieren, falls es bezüglich der Durchführung oder der Abwicklung des Vertrages zu vorhersehbaren Zeitverzögerungen kommen sollte.


§ 4
Vergütung

(1) Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von ________ € (________) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart.

(2) Der freie Mitarbeiter hat, jeweils bis zum zehnten Werktag des Folgemonats, eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen.

(3) Das vereinbarte Honorar wird jeweils zehn Werktage nach Rechnungserstellung fällig.

(4) Der freie Mitarbeiter wird innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit dem Auftraggeber ein Konto benennen, auf welches das Honorar überwiesen werden kann.

(5) Vergütet wird die tatsächlich geleistete Arbeit.

(6) Demnach ist die Vergütung bei Annahmeverzug, bei Betriebsrisiko nach § 615 BGB und bei vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB ausgeschlossen.

(7) Des Weiteren hat der freie Mitarbeiter zusätzlich geleistete Arbeitsstunden innerhalb von ________ Tag nach Anfall abzurechnen. Sollte der freie Mitarbeiter diese Frist überschreiten, gelten die Ansprüche als verwirkt.

(8) Sollte der freie Mitarbeiter nicht umsatzsteuerpflichtig sein oder seine Umsatzsteuerpflicht während der Vertragslaufzeit entfallen, ist der freie Mitarbeiter verpflichtet, dem Auftraggeber die bezahlte Umsatzsteuer zu erstatten.

(9) Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der freie Mitarbeiter nicht lohnsteuerpflichtig ist und er somit für die Entrichtung seiner Steuern die Verantwortung trägt. Sollte der Auftraggeber gleichwohl auf die Abführung von Lohnsteuer in Anspruch genommen werden, hat der freie Mitarbeiter dem Auftraggeber gezahlte Lohnsteuer zu erstatten.


§ 5
Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des freie Mitarbeiters gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.


§ 6
Wettbewerbstätigkeit

Der freie Mitarbeiter darf auch für andere Auftraggeber tätig sein.


§ 7
Verschwiegenheitspflicht

(1) Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich dazu, Stillschweigen über ihm im Laufe seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie andere vertrauliche Informationen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Des Weiteren verpflichtet sich der freie Mitarbeiter, geschützte und personenbezogene Daten ordnungsgemäß aufzubewahren und zu keinem anderen als dem zur rechtmäßigen Auftragserfüllung gehörenden Zweck Informationen bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder auf sonstige Art und Weise zu nutzen.


§ 8
Haftung


§ 9
Sozialversicherung und Steuern


§ 10
Schlussbestimmungen

(1) Einvernehmliche Vertragsänderungen müssen in schriftlicher Form abgegeben werden. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages einzeln unwirksam sein, so wird dadurch nicht der gesamte Vertrag unwirksam. Die unwirksamen Bestimmungen sind so zu ersetzen, dass sie dem Willen der Vertragsparteien so nahe wie möglich kommen.

(3) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Erfüllungsort.






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Ort, Datum






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Freier Mitarbeiter






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Ort, Datum






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Auftraggeber

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