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U N T E R R I C H T S V E R T R A G
Zwischen
________
________
- nachfolgend Lehrperson genannt -
und
________
________
- nachfolgend Unterrichtsnehmer genannt -
§ 1
Vertragsparteien
Ist der Unterrichtsnehmer bei Vertragsschluss minderjährig, wird die Vertragspartei durch folgenden gesetzlichen Vertreter vertreten:
Name: ________
Adresse: ________
Telefonnummer: ________
Email: ________
§ 2
Vertragsgegenstand
1. Die Lehrperson verpflichtet sich den Unterrichtsnehmer in folgendem Schulfach zu unterrichten: ________.
2. Jede Unterrichtseinheit wird als Einzelunterricht abgeleistet und hat folgende Länge: ________.
§ 3
Vergütung/Honorar
1. Das Honorar wird nach den Unterrichtseinheiten berechnet. Es werden insgesamt ________ Unterrichtseinheiten vereinbart, pro Unterrichtseinheit wird ein Honorar von: ________ Euro fällig.
Insgesamt also: ________ Euro.
2. Erhält der Unterrichtsnehmer weniger als ________ Unterrichtseinheiten, werden die nicht erteilten, aber bezahlten Unterrichtseinheiten von der Lehrperson erstattet. Erhält der Unterrichtsnehmer im Kalenderjahr mehr als ________ Unterrichtseinheiten, sind die Mehreinheiten zusätzlich zur Monatsrate nach Abrechnung durch die Lehrperson von dem Unterrichtsnehmer an die Lehrperson zu bezahlen.
3. Das Entgelt soll auf folgendes Konto überwiesen werden:
IBAN: ________
BIC: ________
Kontoinhaber: ________
§ 4
Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der Unterricht beginnt am ________ und endet mit Ableistung aller Unterrichtseinheiten.
2. Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von ________ zum Monatsende gekündigt werden.
3. Die ersten ________ Unterrichtseinheiten werden als Probezeit vereinbart.
4. Während der Probezeit ist jede Vertragspartei berechtigt, den Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
5. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
6. Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
§ 5
Unterrichtsort
Zum Zwecke des Unterrichts stellt die Lehrperson die Räumlichkeiten zur Verfügung. Genauer findet der Unterricht in folgenden Räumlichkeiten statt:
________
§ 6
Unterrichtsausfall
1. Wegen Verhinderung der Lehrperson ausfallende Unterrichtsstunden sind zu vergüten und werden nachgeholt.
2. Vom Unterrichtsnehmer mindestens ________ vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn abgesagte Stunden sind zu vergüten und werden auf Wunsch des Unterrichtsnehmer mit Zustimmung der Lehrperson nachgeholt. Vom Unterrichtsnehmer weniger als ________ vor dem vereinbarten Unterrichtstermin abgesagte Stunden verfallen bei gleichzeitiger Vergütung der Lehrperson.
3. Wegen Erkrankung der Lehrperson ausfallende Unterrichtsstunden sind bei Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu vergüten und werden nach Genesung nachgeholt. Die Verpflichtung zur Honorarzahlung endet, wenn für einen durchgehenden Zeitraum von: ________ krankheitsbedingt kein Unterricht erteilt werden kann. Sie beginnt wieder in dem Monat, in dem der Unterricht wieder aufgenommen wird.
§ 7
Schlussbestimmungen
________, ________
..............................................
Lehrperson
..............................................
Gesetzlicher Vertreter
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