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Zusatzvereinbarung über eine Fehlgeldentschädigung
Zwischen
________
Anschrift: ________
und
________
Anschrift: ________
wird in Ergänzung des Arbeitsvertrags vom ________
folgende Mankoabrede getroffen:
I. Präambel
(1) Der Arbeitnehmer übernimmt den Warenbestand unserer Filiale in ________ nach einer in seiner Gegenwart durchgeführten Bestandsaufnahme. Diese ist für beide Seiten verbindlich.
II. Zahlung einer Fehlgeldentschädigung
(1) Zum Ausgleich für die Übernahme der Mankohaftung zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Fehlgeldentschädigung in Höhe von ________ EUR.
(2) Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei der Entschädigungszahlung um Arbeitslohn im Sinne des Lohnsteuerrechts handelt, welcher aktuell steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
III. Haftung des Arbeitnehmers / Fragen der Beweislast
(1) Der Arbeitnehmer haftet für Schwund und sonstige zu vermeidende Verluste. Im Übrigen haftet er für jedes Manko, sofern er nicht beweist, dass das Manko auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Dies gilt auch, sofern das Manko durch Verschulden anderer Arbeitnehmer in der Filiale entstanden ist. Etwaige Mankobeträge werden dem Arbeitnehmer jeweils bis zur Höhe seiner Fehlgeldentschädigung zum Wareneinkaufspreis in Rechnung gestellt.
(2) Die Haftung des Arbeitnehmers ist – von Fällen vorsätzlichen Handelns des Arbeitnehmers abgesehen - auf die ihm innerhalb der zurückliegenden 12 Monate gewährte Fehlgeldentschädigung begrenzt. In allen Fällen, in denen der Fehlbetrag 192,00 Euro übersteigt, verbleibt es bei den nach Gesetz und Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätzen der (beschränkten) Arbeitnehmerhaftung. In Fällen vorsätzlichen Handelns haftet der Arbeitnehmer uneingeschränkt.
(3) Hat der Arbeitnehmer (noch) nicht wenigstens für eine Dauer von 12 Monaten Mankogeld bezogen, so ist die Mankohaftung nach vorstehenden Absätzen 1 und 2 auf den tatsächlich durch den Arbeitnehmer erlangten Geldbetrag begrenzt; das gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen Handelns des Arbeitnehmers.
(4) Der Arbeitgeber ist berechtigt, jederzeit eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
IV. Schlussbestimmungen
_____________________________________
Ort/Datum/Unterschrift Arbeitnehmer
_____________________________________
Ort/Datum/Unterschrift Arbeitgeber
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