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GESELLSCHAFTSVERTRAG EIN-PERSONEN-GMBH
der ________
§ 1 Firma, Sitz und Gegenstand
1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: ________.
1.2. Sitz der Gesellschaft ist ________.
1.3. Gegenstand des Unternehmens ist:
________
1.4. sowie alle damit zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten.
1.5. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere Unternehmen zu gründen.
§ 2 Dauer der Gesellschaft
2.1. Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister.
2.2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.
§ 3 Stammkapital und Stammeinlagen
3.1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ________ € (in Worten: ________). Es besteht aus einem einzigen Geschäftsanteil.
3.2. Das Stammkapital wird vom Gesellschafter ________, geboren am ________, wohnhaft in ________, übernommen.
3.3. Die Stammeinlage wird in Geld erbracht.
3.4. Mindestens die Hälfte des Stammkapitals, somit ________ €, ist bei Gründung der GmbH auf das Geschäftskonto einzuzahlen.
§ 4 Geschäftsführer
4.1. Der Gesellschafter ________, geboren am ________, wohnhaft in ________, wird zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.
4.2. Die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers erfolgt durch Gesellschafterbeschluss.
§ 5 Vertretung der Gesellschaft
5.1. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
5.2. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
5.3. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
§ 6 Geschäftsführung und Gesellschafterbeschlüsse
6.1. Die Geschäftsführung hat die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften des Gesetzes, dieses Vertrages und den Beschlüssen des Gesellschafters zu führen.
6.2. Beschlüsse des Alleingesellschafters sind unverzüglich zu protokollieren und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen.
6.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Gesellschafterbeschluss an das Handelsregister zu melden - soweit die gesetzlichen Vorschriften es vorsehen.
§ 7 Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Gewinnverteilung
7.1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
7.2. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister und endet am 31. Dezember des Eintragungsjahres.
7.3. Der Gesellschafter hat Anspruch auf den Jahresüberschuss, es sei denn, er entscheidet sich per Beschluss für eine andere Verwendung (z. B. als Rücklage oder Darlehen).
§ 8 Übertragung von Geschäftsanteilen
8.1. Geschäftsanteile können nur ganz oder teilweise abgetreten werden, wenn der Gesellschafter dies durch Beschluss festlegt.
§ 9 Ausschluss und Tod des Gesellschafters
9.1. Im Falle des Todes des Gesellschafters scheidet dieser aus der Gesellschaft aus. Erben oder Vermächtnisnehmer treten an dessen Stelle.
9.2. Eine Abfindung wird in diesem Fall nicht gezahlt. Die Einziehung des Geschäftsanteils des verstorbenen Gesellschafters ist unzulässig.
§ 10 Wettbewerbsverbot
10.1. Der Gesellschafter unterliegt für die Dauer der Gesellschaft und seiner Beteiligung dem Wettbewerbsverbot. Es ist ihm untersagt, in Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung zu tätigen.
10.2. Beteiligungen an konkurrierenden Unternehmen bis zu einer Höhe von 5 % sind von dem Verbot nicht betroffen, unterliegen aber der Anzeigepflicht.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
11.3. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.
11.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft.
§ 12 Kosten der Gründung
12.1. Die Gesellschaft trägt alle Kosten, die mit der Gründung verbunden sind (Notar-, Gerichts- und Bekanntmachungskosten).
12.2. Die Kosten sind auf einen Gesamtbetrag von ________ € beschränkt. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.
________, den ________
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