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G E N E R A L V O L L M A C H T
Ich,
Frau ________,
geboren am ________ in ________,
wohnhaft in ________
- nachfolgend Vollmachtgeberin genannt -
erteile hiermit Vollmacht an
Frau ________,
geboren am ________ in ________,
wohnhaft in ________
- nachfolgend Bevollmächtigte genannt -
§ 1 Umfang
Der Umfang der Vertretungsbefugnis erstreckt sich insbesondere auf:
1. Die Vertretung gegenüber Privatpersonen, allen Behörden sowie jeglichen öffentlichen Stellen (Gerichte, Steuerbehörden, Banken usw.).
2. Die Vornahme und die Entgegennahme von Zahlungen.
3. Das Eingehen von Rechtsgeschäften bzw. Rechtsverbindlichkeiten.
4. Das Betreuen von Steuerangelegenheiten.
5. Die Verfügung über meine Vermögensgegenstände.
6. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus meinem Mietvertrag bzw. Mietverträge, sowie die Kündigung dieser Mietverträge.
7. Den Abschluss und die Kündigung eines neuen Mietvertrages.
8. Die Wahrnehmung jeglicher Rechte und Pflichten aus den von mir abgeschlossenen Verträgen.
9. Die Entgegennahme und das Öffnen der an mich adressierten Post.
10. Die Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Wahl des Rechtsbeistandes.
11. Die Erteilung von Untervollmachten.
12. Die Vertretung und Abgabe von Willenserklärungen im Geschäftsverkehr mit allen Banken, bei denen ich Konten führe, in Bezug auf alle meine bestehenden Konten und Depots, die Vertretungsbefugnis erstreckt sich dabei insbesondere auf:
- die Verfügung über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen usw.),
- die Einrichtung von Festgeldkonten und sonstige Einlagekonten,
- die Inanspruchnahme der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen,
- die Inanspruchnahme von eingeräumten Krediten,
- die Beantragung von EC-Karten.
13. Gesundheitliche Angelegenheiten, wodurch die Ärzte berechtigt und verpflichtet sind, der Bevollmächtigten über die Art meiner Erkrankung, meinen Zustand und die Prognose Auskunft zu geben.
14. Erwerb und Veräußerung von Immobilien.
15. Dingliche Rechte jeder Art an Grundstücken zu bestellen, zu kündigen und aufzugeben.
16. Stimmrechte und Gesellschafterrechte auszuüben, insbesondere an Versammlungen teilzunehmen.
17. Persönliche Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB abzugeben und sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO zu unterwerfen.
18. Ausschlagung von Erbschaften.
§ 2 Vergütung
Die Bevollmächtigte erhält keine Vergütung. Sie hat nur Anspruch auf Ersatz von Notwendigen Auslagen.
§ 3 Inkrafttreten
Die Generalvollmacht tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Vollmacht gilt zeitlich unbegrenzt und bleibt auch im Falle meiner Geschäftsunfähigkeit in vollem Umfang wirksam.
Die Vollmacht behält ihre Gültigkeit, solange sie nicht widerrufen wird. Die Vorlage dieser Vollmacht oder einer beglaubigten Abschrift genügt als Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Dritten.§ 4 Erlöschen
Weiterhin gilt diese Generalvollmacht über meinen Tod hinaus. Sie kann von mir oder, im Falle meines Todes, von meinen Erben widerrufen werden.
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Ort, Datum
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Unterschrift Vollmachtgeberin
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Ort, Datum
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Unterschrift Bevollmächtigte
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