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Fortbildungsvereinbarung
Zwischen
________
________
– Arbeitgeber –
und
________
________
– Arbeitnehmer –
wird folgende Fortbildungsvereinbarung geschlossen:
§ 1 Fortbildungsgegenstand
1.1. Der Arbeitnehmer nimmt von ________ bis ________ auf Wunsch des Arbeitgebers an folgender Fortbildungsmaßnahme teil:
________
1.2. Die Fortbildungsmaßnahme wird von folgendem Veranstalter durchgeführt: ________.
1.3. Die Teilnahme des Arbeitnehmers erfolgt auf Wunsch des Arbeitgebers im Interesse seiner/ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung.
1.4. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Fortbildungs-/Lehrplan.
§ 2 Freistellung und Kostenübernahme
2.2. Die Kostenübernahme ist auf einen Maximalbetrag von ________ Euro begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Arbeitnehmer.
2.3. Soweit Förderungen durch Dritte, wie die Arbeitsagentur oder sonstige Sozialversicherungsträger, gewährt werden, sind diese in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen des Arbeitgebers werden um die Höhe dieser Förderungen reduziert.
§ 3 Rückzahlungspflicht
3.1. Eine Rückzahlungspflicht für die vom Arbeitgeber getragenen Fortbildungskosten besteht, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitnehmer zu vertretenden Grund endet, insbesondere bei:
- Einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers.
- Einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber veranlasst wurde, z. B. durch eine betriebsbedingte Kündigung, oder
- wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers kündigt.
3.2. Die Dauer der Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen, nach der keine Rückzahlungspflicht mehr besteht, richtet sich nach der Dauer und den Kosten der Fortbildung. Die Rückzahlungsfrist ist angemessen und beträgt maximal 6 Monate.
3.3. Der Rückzahlungsbetrag verringert sich monatlich pro rata, d. h. für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit nach Abschluss der Fortbildung. Die Reduzierung beträgt: 1/6 des Gesamtbetrages.
3.4. Der Rückzahlungsbetrag wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und kann mit pfändbaren Gehaltsansprüchen des Arbeitnehmers verrechnet werden.
§ 4 Schlussbestimmungen
4.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Ort, Datum
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Arbeitgeber
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Arbeitnehmer
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