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Berliner Testament - Formular Online zum Ausfüllen

Ehegattentestament

Wir, ________, geboren am ________ in ________

und ________, geboren am ________ in ________,

errichten hiermit unser gemeinschaftliches Testament und setzen uns gegenseitig wie folgt ein:


I. Gegenseitige Erbeinsetzung (Schlusserben)

Wir bestimmen uns gegenseitig als alleinige Vollerben. Der überlebende Ehegatte soll den gesamten Nachlass des zuerst Versterbenden erhalten. Erben der ersten Ordnung (z.B. Kinder) werden hiermit für den ersten Erbfall enterbt.

Sollte der überlebende Ehegatte erneut heiraten, so wird für die Hälfte des vererbten Nachlasses (des zuerst Verstorbenen) eine Nacherbfolge angeordnet. In diesem Fall wird der überlebende Ehegatte bezüglich dieser Hälfte zum Vorerben. Die Beschränkungen der §§ 2112 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bleiben hiervon unberührt.

Der überlebende Ehegatte soll über das erhaltene Erbe frei verfügen können, sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen (z.B. durch ein eigenes Testament). Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Schlusserben ist ihm gestattet.


II. Schlusserbenbestimmung

Nach dem Ableben des zuletzt Versterbenden von uns setzen wir als unsere alleinigen Schlusserben unsere gemeinsamen Kinder ein. Alle unsere zum Zeitpunkt des zweiten Erbfalls lebenden gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen als Vollerben.

Folgende Kinder werden hiermit für den zweiten Erbfall (Ableben des Letztversterbenden) ausdrücklich von der Erbfolge ausgeschlossen und somit enterbt:

________


III. Pflichtteilsstrafklausel

Sollte einer der pflichtteilsberechtigten Schlusserben seinen oder ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch bereits nach dem Ableben des Erstversterbenden von uns geltend machen, so soll er oder sie beim Ableben des zuletzt Versterbenden ebenfalls nur noch den gesetzlichen Pflichtteil erhalten und nicht Schlusserbe werden. Dies gilt auch für seine oder ihre Abkömmlinge.


IV. Bindungswirkung

Dieses gemeinschaftliche Testament ist nach dem Ableben des Erstversterbenden gemäß § 2271 Abs. 2 BGB für den überlebenden Ehegatten bindend und kann nicht mehr einseitig geändert oder aufgehoben werden, insbesondere nicht bezüglich der Schlusserben. Ausnahmen bestehen nur in eng definierten gesetzlichen Fällen oder wenn wir dies ausdrücklich anders geregelt haben (was hier nicht der Fall ist).


V. Salvatorische Klausel


VI. Ort, Datum und Unterschriften






....................................................................

Ort, Datum






....................................................................

(Unterschrift des 1. Testierenden)

(Name in Druckbuchstaben: (Name 1. Ehepartner/Lebenspartner)






....................................................................

Ort, Datum






....................................................................

Unterschrift des 2. Testierenden

(Name in Druckbuchstaben: Name 2. Ehepartner/Lebenspartner)

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