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Allgemeine Bürgschaft - Formular Online zum Ausfüllen

B Ü R G S C H A F T S V E R T R A G

(selbstschuldnerische Bürgschaft gemäß §§ 765 ff., 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB)


zwischen


Name: ________

Anschrift: ________

- nachfolgend „Bürge“ genannt -


und


Name: ________

Anschrift: ________

- nachfolgend „Gläubiger“ genannt -


- Bürge und Gläubiger nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt -


wird folgender Bürgschaftsvertrag geschlossen:


§ 1 Gegenstand der Bürgschaft

(1) Der Bürge übernimmt gegenüber dem Gläubiger zur Sicherung der nachstehend bezeichneten Verbindlichkeiten die selbstschuldnerische Bürgschaft im Sinne der §§ 765 ff. BGB.

(2) Hauptschuldner der gesicherten Verbindlichkeiten ist:

Name: ________

Anschrift: ________

Geburtsdatum: ________

(3) Gesichert werden sämtliche bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus folgendem Rechtsverhältnis (nachfolgend „Hauptverbindlichkeit“):

________

(4) Die Bürgschaft erstreckt sich gemäß § 767 BGB auch auf die jeweiligen Nebenforderungen, insbesondere auf Zinsen, Verzugsschäden sowie die dem Gläubiger durch Kündigung und Rechtsverfolgung gegenüber dem Hauptschuldner entstehenden Kosten, jedoch nur im Rahmen des in § 2 bestimmten Höchstbetrages.


§ 2 Höchstbetrag der Bürgschaft

(1) Die Haftung des Bürgen aus diesem Vertrag ist auf einen Höchstbetrag von ________ Euro (in Worten: ________ Euro) begrenzt.

(2) Über diesen Höchstbetrag hinaus haftet der Bürge aus dieser Bürgschaft nicht.


§ 3 Selbstschuldnerische Haftung; Verzicht auf Einreden

(1) Die Bürgschaft wird als selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Der Bürge verzichtet gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB).


§ 4 Dauer und Kündigung der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaft wird auf unbestimmte Zeit übernommen.

(2) Der Bürge kann diese Bürgschaft frühestens nach Ablauf von ________ ab Vertragsschluss mit einer Frist von ________ zum Ablauf der Frist ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist an den Gläubiger zu richten.

(3) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist die Inanspruchnahme des Bürgen aus dieser Bürgschaft auf den Stand der Hauptverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist begrenzt; für danach begründete Verbindlichkeiten des Hauptschuldners haftet der Bürge nicht.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(5) Die Bürgschaft ist zudem bis zum ________ befristet. Mit Ablauf dieses Datums erlischt die Bürgschaft für danach begründete Hauptverbindlichkeiten; eine bis dahin entstandene Haftung bleibt unberührt.


§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ________.




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Ort, Datum




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Unterschrift Bürge

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