Privater Darlehensvertrag - Muster Online zum Ausfüllen Pro · DE-law
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DARLEHENSVERTRAG ZWISCHEN PRIVATPERSONEN
(Privatdarlehen gemäß §§ 488 ff. BGB)
Zwischen
________
wohnhaft: ________
geboren am: ________
Personalausweisnummer: ________, ausgestellt durch ________
- nachfolgend „Darlehensgeber“ genannt -
und
________
wohnhaft: ________
geboren am: ________
Personalausweisnummer: ________, ausgestellt durch ________
- nachfolgend „Darlehensnehmer“ genannt -
- gemeinsam die „Parteien“ -
wird der nachstehende Darlehensvertrag geschlossen:
§ 1 Darlehensgewährung und Zweck
1.1. Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer nach Maßgabe der §§ 488 ff. BGB ein Darlehen in Höhe von ________ EUR (in Worten: ________ Euro).
1.2. Das Darlehen wird zu folgendem Zweck gewährt:
________
1.3. Die Parteien erklären übereinstimmend, dass es sich um ein privates Darlehen zwischen Privatpersonen außerhalb einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt und die Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge gemäß §§ 491 ff. BGB keine Anwendung finden.
§ 2 Auszahlung
2.1. Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer den Darlehensbetrag am ________ zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl der Parteien in bar gegen Quittung oder durch Überweisung auf das Konto des Darlehensnehmers (IBAN: ________).
2.2. Der Empfang des Darlehensbetrages wird vom Darlehensnehmer durch seine Unterschrift unter die diesem Vertrag beigefügte Quittung bzw. durch den Zahlungsnachweis bestätigt.
§ 3 Vertragsgrundlage und Laufzeit
3.1. Grundlage dieses Darlehensvertrages ist die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Darlehensnehmer versichert, gegenüber dem Darlehensgeber keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben gemacht zu haben, die für die Gewährung des Darlehens von Bedeutung waren.
3.2. Die Laufzeit des Darlehens beträgt: ________ und beginnt mit der Auszahlung gemäß § 2.
§ 4 Tilgung und Rückzahlung
4.1. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch den Darlehensnehmer an den Darlehensgeber. Zahlungen sind, soweit nicht in bar geleistet, auf das in § 5 genannte Konto des Darlehensgebers zu überweisen.
4.2. Das Darlehen ist in ________ Raten in Höhe von je ________ EUR (in Worten: ________ Euro) zurückzuzahlen. Die Raten sind jeweils fällig im Abstand von ________, erstmals am ________.
4.3. Der Darlehensnehmer ist gemäß § 489 BGB berechtigt, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Vorzeitige Zahlungen werden zunächst auf etwaige Kosten, sodann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet (§ 367 Abs. 1 BGB).
§ 5 Verzinsung und Verzug
5.1. Das Darlehen ist mit jährlich ________ % zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils am ________ fällig und auf folgendes Konto des Darlehensgebers zu überweisen: IBAN ________, Kreditinstitut ________.
5.2. Gerät der Darlehensnehmer mit der Zins- oder Tilgungszahlung in Verzug, so hat er die geschuldeten Beträge für die Dauer des Verzuges gemäß § 288 Abs. 1 BGB mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (§ 288 Abs. 4 BGB) bleibt vorbehalten.
5.3. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Darlehensvertrag durch den Darlehensgeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Darlehensnehmers.
§ 6 Sicherheiten (Sicherungsübereignung)
6.1. Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Darlehensgebers aus diesem Vertrag übereignet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen:
________
6.3. Gerät der Darlehensnehmer mit zwei oder mehr Darlehens- oder Zinsraten in Verzug, ist der Darlehensgeber berechtigt, das Nutzungsrecht zu widerrufen und Herausgabe der Sicherungsgegenstände zu seinem unmittelbaren Besitz zu verlangen.
6.4. Der Darlehensgeber ist im Verwertungsfall verpflichtet, die Sicherungsgegenstände in angemessener Weise zu verwerten; ein die gesicherten Forderungen übersteigender Erlös ist an den Darlehensnehmer auszukehren.
6.5. Mit vollständiger Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen und etwaiger Kosten ist der Darlehensgeber verpflichtet, das Sicherungseigentum auf den Darlehensnehmer zurückzuübertragen. Die Rückübertragung erfolgt durch Wegfall des Sicherungszwecks; eines gesonderten Übertragungsaktes bedarf es nicht.
§ 7 Außerordentliche Kündigung
7.1. Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund gemäß § 490 Abs. 1 BGB schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen und die sofortige Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe nebst aufgelaufener Zinsen verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird;
- der Darlehensnehmer wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt, insbesondere wenn er sich mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tilgungs- oder Zinsraten in Verzug befindet, oder seiner Verpflichtung zur Bestellung der vereinbarten Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt;
- über das Vermögen des Darlehensnehmers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Darlehensnehmer eine außergerichtliche Schuldenbereinigung anstrebt oder seine Zahlungen dauerhaft oder vorübergehend einstellt;
- der Darlehensnehmer vor oder bei Abschluss dieses Vertrages unrichtige oder unvollständige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Gewährung des Darlehens ausschlaggebend waren.
7.2. Das Recht des Darlehensnehmers zur ordentlichen Kündigung nach § 489 BGB bleibt unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.3. Die Parteien sind sich bewusst, dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Darlehensgebers. Soweit der Darlehensnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Wohnsitz des Darlehensgebers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Ort, Datum
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Darlehensgeber
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Darlehensnehmer
......................................................Bitte hier abtrennen......................................................
QUITTUNG
Hiermit bestätige ich, ________,
von dem Darlehensgeber, ________, wohnhaft in ________, den Empfang der Darlehenssumme in Höhe von ________ EUR (in Worten: ________ Euro) erhalten zu haben.
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Ort, Datum
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Darlehensnehmer
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